Essen. . Nachdem der kleine Tom Weichold 50 Tage nach seiner Geburt in den Kliniken Süd an den Folgen eines schweren Hirnschadens verstorben war, ermittelt nun die Essener Staatsanwaltschaft gegen das beteiligte Klinikpersonal – wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Das tragische Schicksal des kleinen Tom Weichold – es beschäftigt demnächst womöglich das Gericht: 50 Tage nach seiner dramatischen Geburt in den Kliniken Süd war der Junge im April 2011 an den Folgen eines schweren Hirnschadens verstorben. Im April diesen Jahres griff die NRZ den Fall auf – und seither wird gegen das beteiligte Klinikpersonal wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer auf Anfrage. Erst vor wenigen Tagen hatten die Ermittler bei einer Durchsuchung Behandlungsakten sichergestellt.

Zur Erinnerung: Binnen neun Monaten waren zwischen Oktober 2010 und Juni 2011 fünf in den Kliniken Essen-Süd geborene Babys verstorben – alles tragische Einzelfälle, so legten von der Krankenhaus-Leitung beauftragte aber nicht veröffentlichte Gutachten nahe. Doch im Fall Tom Weichold gab es ein Gegengutachten, das von „fehlinterpretierten“ CTG-Werten spricht und davon, dass der tragische Verlauf „mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine fehlerhafte Geburtsleitung in der Austreibungsphase“ zurückzuführen sei. Die Versicherung erstattete daraufhin Behandlungskosten der Eltern und zahlte zudem ein Schmerzensgeld. Doch für die Ermittler ist der Fall damit keineswegs erledigt.

Gutachter soll eingeschaltet werden

Die Staatsanwaltschaft, so Kassenböhmer, werde nun wohl ihrerseits einen Gutachter einschalten, der klären soll, ob die betreuende Ärztin und die Hebamme ein Verschulden am Schicksal des kleinen Tom – und nur um seinen Fall geht es – trifft. Auf welch heiklem Terrain man sich dabei bewegt, zeigt schon die Tatsache, dass der zuständige Richter es anfangs abgelehnt hatte, den Durchsuchungsbeschluss zu unterzeichnen. Die Ermittler ließen nicht locker, legten Rechtsmittel ein, wurden wieder abgewiesen und präsentierten schließlich weiteres Material. Auf dieser Grundlage bekamen sie dann den Beschluss.

Viel, wenn nicht alles an diesem Fall wird nun wohl an jenem Gutachter liegen, der sich auf der Grundlage der Behandlungsakten mit Toms Geburt und seinem kurzen Leben auseinandersetzen muss. Für eine mögliche Anklage müsste „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ ein Fremdverschulden festgestellt werden. Die „hohe Wahrscheinlichkeit“, die ein Experte in einem Gutachten für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Nordrhein notierte, reicht im Zweifel nicht aus.