Essen. Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen-Mülheim e.V. erwägt rechtliche Schritte gegen die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Essen-Mülheim. Anlass sei die steigende Zahl an Hubschrauberflügen und die damit verbundene Lärmbelästigung.

„Am Flughafen entwickelt sich eine Eventkultur“, klagt Waldemar Nowak von der Schutzgemeinschaft. 1344 Starts und Landungen wurden in diesem Jahr bis einschließlich Mai gezählt. Allein im ersten Quartal sei die Zahl gegenüber 2011 um 100 Prozent gestiegen, so Elisabeth Heesch-Orgass, Mitglied der Grünen-Ratsfraktion und des Aufsichtsrates der Flughafen-Betreibergesellschaft. Im Vorjahr verzeichnete der Flughafen insgesamt 2065 Hubschrauberflüge. 2008 und 2009 waren es noch mehr als 4000. Statistisch betrachtet, befindet sich die Branche also im Sinkflug. Ein Flugunternehmen mit Hubschrauberflügen im Portfolio legte 2011 gar eine wirtschaftliche Bruchlandung hin und verschwand vom Markt.

"Sonntags fliegen wir fast gar nicht"

Seit Anfang dieses Jahres ist neben der Heli AG aber wieder ein zweiter Anbieter mit sechs Hubschraubern am Start: der „aveo air service“. Die Nachfrage sei zurückhaltend, so Geschäftsführer Dietmar Rieß. „Kaum ein VIP oder Manager lässt sich heute noch von Tür zu Tür fliegen. Das gab’s früher.“ Der Helikopterdienst bietet auch Rundflüge an. „Aber Sonntags fliegen wir fast gar nicht“, sagt Rieß.

Andere fliegen schon, auch solche, die gar nicht am Flughafen ansässig sind. Als zu Ostern ein kommerzieller Anbieter im 20-Minuten-Takt zu Rundflügen aufstieg, sei dies in der Nachbarschaft „gar nicht gut angekommen“, bestätigt Flughafen-Geschäftsführer Reiner Eismann, der auf Einnahmen aus Start- und Landegebühren aber nicht verzichten will. Der Flughafen schreibt rote Zahlen - 660.000 Euro im vergangenen Jahr.

Betriebszeitenverordnung regelt wann geflogen werden darf

Die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm stört, dass Hubschrauberflüge nicht strikteren Beschränkungen unterliegen. Im Gegenteil: Die Lärmschutzverordnung für Landeplätze sagt darüber gar nichts aus. Wann geflogen werden darf, regelt die jeweilige Betriebszeitenverordnung in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf. An Sonn- und Feiertagen, so Eismann, seien Rundflüge ausdrücklich erlaubt.