Essen. . Am Ende ein Kompromiss: Fünf Jahre nach ihrem Abschied aus Essen überweist Ex-Sozialdezernentin Gudrun Hock Nebeneinkünfte an die Stadt, so hat es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden – der Betrag für die Stadtkasse ist stattlich: immerhin 35.000 Euro.
Zu ihrem Abschied aus Essen gab’s damals Ente an Wirsing aus der Rathauskantine. Aber daran lag’s wohl nicht, dass ein fader Nachgeschmack blieb, als Gudrun Hock vor fünf Jahren Essens Verwaltungsspitze verließ. Eher schon an jener Rechnung, die die Stadtverwaltung hernach ihrer ehemaligen Sozialdezernentin präsentierte.
Denn Hock sollte rund 55.000 Euro an die Essener Stadtkasse überweisen – ein Gutteil jener nebenamtlichen Einkünfte aus den Jahren 2004 bis 2007, die die heute 54-jährige Sozialdemokratin als Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf vereinnahmt hatte. Einigungsversuche blieben erfolglos, also blieb aus Sicht der Betroffenen nur der Gang zu Justitia.
Und dort einigte man sich gestern in einer nicht öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Danach muss Gudrun Hock insgesamt 35.000 Euro an die Stadt abführen – 20.000 Euro weniger als verlangt.
Deutlich weniger als verlangt
Nein, kein Sozialtarif für die einstige Sozialdezernentin, sondern ein klassischer Kompromiss, wobei es dem Vorsitzenden Richter der 12. Kammer, Professor Bernd Andrick, gelang, den Beteiligten nicht nur die juristischen Probleme des Falls eindringlich aufzuzeigen. Neben den rechtlichen Hürden, die von allen zu überspringen gewesen wären, hätte das Verfahren in mehreren Instanzen zudem auch noch mehrere Jahre dauern können. Das hätte Nerven gekostet und naturgemäß auch viel Arbeitszeit gebunden, auf beiden Seiten. So schlossen sich die Parteien dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag an. Vereinbart wurde, über eine knappe Pressemitteilung des Gerichts hinaus keine Erklärungen abzugeben.
Gudrun Hock, die schon 14.000 Euro der Gesamtforderung von 55.000 Euro erstattet hatte, muss demnach noch 21.000 Euro an die Stadt Essen überweisen. Diese erhält nun zwar deutlich weniger als verlangt, verbucht aber den Vorteil, dass sie nicht noch Jahre auf das Geld warten muss.
Beteiligten waren sich im Prinzip einig
Als Sozialdezernentin war Gudrun Hock in die Besoldungsgruppe B8 eingestuft. Nach heutigem Stand bekam sie dafür 8449 Euro pro Monat. Neben ihrer Arbeit für die Stadt Essen war sie als SPD-Politikerin in vielen Gremien ihres Wohnortes Düsseldorf tätig: Sie bekam unter anderem Sitzungsgelder einer Stiftung, Aufwandsentschädigung als dortige Bürgermeisterin, saß im Aufsichtsrat der Messe Düsseldorf und im Kontrollgremium der dortigen Sparkasse.
Die Nebentätigkeits-Verordnung sieht vor, dass Einnahmen von mehr als 6.000 Euro in der Regel abgeführt werden müssen. Im Prinzip waren sich die Beteiligten einig, dass es sich bei den 55.000 Euro um den korrekten Betrag handelte. Aber waren nicht zumindest Teile davon schon verjährt? Strittig blieb auch, ob von dieser Summe gezahlte Steuern den Anspruch verringerten. Der Klärung all dieser Fragen gingen Stadt und Gudrun Hock mit dem gerichtlichen Vergleich aus dem Weg.