Essen. . „Das ist richtig“, gestand der 24-Jährige vor dem Landgericht Essen die Vergewaltigung einer jungen Frau. Nachts hatte er sie schräg gegenüber dem Philippusstift in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt. Dafür verurteilte die XVII. Strafkammer ihn am Dienstag zu vier Jahren Haft.
Es ist die Tat, vor der sich Frauen am meisten fürchten, obwohl sie statistisch eher selten ist. Denn fast immer kennen sich Täter und Opfer schon vor der Vergewaltigung. Hier nicht. „Ich hatte die Frau vorher noch nie gesehen“, bestätigte der Angeklagte, der seine Tat vor allem auf den Alkohol schob. „Ich vertrage nicht viel Alkohol“, erklärte der gebürtige Pakistani, „ich habe in meinem Leben erst zweimal etwas getrunken“.
Am 30. Oktober morgens um drei Uhr hatte er auf der Hülsmannstraße in Borbeck die Studentin gesehen, die auf dem Heimweg war. 1,17 Promille Alkohol hatte er im Blut. „Stehenbleiben!“, befahl er, zerrte sie in ein Gebüsch. „Du bist so heiß“, rief er, „ich kann nicht anders“. Brutal bedrängt er sie, aus Todesangst wehrt sie sich nicht. Schließlich spiegelt sie ihm Einverständnis vor. Seine Gewalt lässt nach, so dass ihr die Flucht gelingt. Erfolglos schellt sie an mehreren Häusern in der Umgebung, alarmiert schließlich per Handy einen Freund.
„Ich habe Mist gebaut, es tut mir leid“, sagt der Angeklagte vor Gericht. 2007 war er aus Pakistan nach Deutschland gekommen. Es ist nicht ganz klar, ob er hier einen Asylantrag gestellt hat, ob dieser zurückgewiesen wurde. Der 24-Jährige will in Köln gelebt haben, sich als Verkäufer auf dem Flohmarkt durchgeschlagen haben. Aber beobachtet wurde, dass er in Essen bei seinem Onkel, der eine Pizzeria hat, in der Küche gearbeitet hat.
Semester abgebrochen
Auch das weist der Angeklagte zurück. Er hätte sich nur selbst eine Pizza zubereitet, aus Hunger. „Wer soll das denn glauben“, kommentiert Richterin Gabriele Jürgensen und zweifelt die Glaubwürdigkeit des Angeklagten an. An Alkohol als Erklärung glaubt sie nicht: „Das hält sich im Rahmen, so viel war es nicht.“
Das Opfer der Tat leidet noch heute an den Folgen jener Nacht. Die Frau geht in der Dunkelheit nicht mehr aus dem Haus, schläft schlecht und hat ihr Semester nicht beendet, weil die Konzentration fehlte. Immer noch ist sie in psychotherapeutischer Behandlung. Fünf Jahre Gefängnis beantragt Staatsanwältin Beke Nossek, die Kammer gibt etwas weniger. Was aus ihm werden sollte, hatte Richterin Jürgensen den Angeklagten gefragt. „Ich wollte ein guter Mensch werden“, sagte er.