Essen. . Wenn Mieter durch Bauarbeiten massiven Belästigungen ausgesetzt sind, können sie die Miete mindern, in der Regel um 20 bis 25 Prozent. Viele Mieter aber sind über ihre Rechte im Unklaren. Marc Engelbertz, Fachanwalt für Mietrecht und Rechtsberater bei der Mietergemeinschaft Essen, klärt auf.

Petra Malmedy wohnt auf einer Großbaustelle, von ihrem Vermieter fühlt sie sich allein gelassen. Welche Rechte haben Mieter? Ein Gespräch mit Marc Engelbertz, Fachanwalt für Mietrecht und Rechtsberater bei der Mietergemeinschaft Essen.

Darf ein Vermieter sein Haus ohne weiteres sanieren?

Marc Engelbertz: Den Mietern müssen Arbeiten drei Monate vorher angekündigt werden. Sonst müssen sie die Handwerker gar nicht erst in ihre Wohnung lassen. Als Mieter muss ich nur solche Arbeiten dulden, die der Wertsteigerung der Immobilie dienen wie zum Beispiel der Einbau von Wärmeschutzfenstern. Es darf sich nicht nur um reine Verschönerungsarbeiten handeln. Wenn es um Arbeiten außerhalb der Wohnung geht, an der Fassade oder im Treppenhaus, wird es für Mieter schwieriger.

Was können Mieter tun, wenn sie sich durch Bauarbeiten massiven Belästigungen ausgesetzt sehen?

Engelbertz: Ein Mieter hat in einem solchen Fall das Recht, die Miete zu kürzen. In der Regel um 20 bis 25 Prozent, nicht der Kaltmiete sondern der Gesamtmiete.

In dem hier beschrieben Fall hat die Mietkürzung zu nichts geführt.

Engelbertz: Wenn der Vermieter auf eine Mietkürzung nicht reagiert und es bei massiven Belästigungen bleibt, kann ich als Mieter vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Ich kann also die komplette Miete zurück behalten. Der Unterschied zu einer Mietkürzung ist dieser: Sobald die Mängel abgestellt sind, muss ich die einbehaltene Miete zurückzahlen. Es empfiehlt sich deshalb, bei Bauarbeiten ein Lärmprotokoll zu führen und genau aufzuschreiben, was wurde wann gemacht.

Sollte die eigene Wohnung durch die Bauarbeiten unbewohnbar werden, habe ich als Mieter das Recht auf ein Ausweichquartier. Oder ich kann damit drohen, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.

Und wenn es der Vermieter genau darauf anlegt?

Engelbertz: Vorsicht ist in der Tat angebracht. Es gibt Vermieter, die wollen ihre Mieter auf diesem Weg rausekeln.