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Feuchte Wände und horrende Nebenkosten auf der einen, Mietnomaden und Messies auf der anderen Seite. Mieter und Vermieter leben nicht immer friedlich miteinander. Zwei Rechtsanwälte von Mieterschutzbund und Haus und Grund berichten aus ihrem Alltag.


Das sagt der Mieterschutzbund:

Feuchte Wände in Häusern und Wohnungen aus den 50er, 60er und 70er Jahren sind für viele Mieter ein Problem. Sie sind besonders betroffen weil in diesen Gebäuden oft keine ausreichende Wärmedämmung vorhanden ist. Deshalb werden viele Außenwände feucht. Im Grunde müsste man 20 Mal am Tag lüften und natürlich auch nachts, aber das ist natürlich nicht zumutbar. Schimmel ist besonders von Oktober bis April ein Problem, da es kalt und feucht ist und sich diese Feuchtigkeit dann an den kältesten Stellen der Wohnung festsetzt. Früher waren es die Eisblumen an den Fenstern, doch durch nachträgliche Isolierverglasung sucht sich die Feuchtigkeit jetzt andere Stellen. Wir empfehlen, dreimal täglich stoßzulüften. Beim Heizen sollte man zudem nicht zu sparsam sein, denn die Wärme muss in den Zimmern bleiben, damit die Außenwände eine gewisse Temperatur behalten. Entscheidet sich der Vermieter für eine vernünftige Wärmedämmung, ist das Thema jedoch schnell vom Tisch.

Harald Bartnik vom Mieterschutzbund. Foto: Christoph Wojtyczka
Harald Bartnik vom Mieterschutzbund. Foto: Christoph Wojtyczka © Christoph Wojtyczka / Ruhrkontrast

Nebenkosten sind über das ganze Jahr aktuell, vor allem wenn große Nachzahlungen fällig werden. Wir hatten gerade noch einen Fall, wo 40 Euro Vorauszahlung geleistet wurde und dem Mieter nach der Abrechnung 700 Euro als Nachzahlung berechnet wurden. Das ist wie eine zweite Miete. Wenn der Vermieter die Nebenkosten zuvor zu niedrig kalkuliert, ist es praktisch ein Lockvogelangebot. Man sollte sich vor Abschluss des Mietvertrages informieren, wie hoch die Nebenkosten wirklich sind. Positiv ist jedoch, dass die Qualität der Abrechnungen, zumindest bei Großvermietern, grundsätzlich in Ordnung sind.

Eigenbedarf anzumelden ist vor allem bei Eigentumswohnungen ein wiederkehrendes Phänomen. Jüngst hatten wir den Fall, dass eine Wohnung zwangsversteigert wurde. Noch bevor der Käufer den Zuschlag bekam, wollte er den Mieter zu einer Anpassung des Mietvertrags bewegen. Dieser lehnte ab. Nachdem der Käufer das Objekt ersteigert hatte, gab es sofort eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Eingezogen ist der Käufer natürlich nicht. Vorher heißt es immer, dass sich der Eigentümer von Frau oder Freundin getrennt habe und deshalb eigenen Bedarf habe. Doch bevor er einzieht kommt es dann regelmäßig zur Versöhnung. Leider gibt es für solche Geschichten immer wieder Menschen, die das auch noch bezeugen.

Abzuraten ist übrigens davon, in einem Zwei-Familienhaus einzuziehen, wenn dort eine Wohnung vom Eigentümer bewohnt wird. Der hat nämlich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

Das sagt Haus und Grund:

Werner Weskamp, Geschäftsführer von Haus und Grund. Foto: Jan Dinter
Werner Weskamp, Geschäftsführer von Haus und Grund. Foto: Jan Dinter © WAZ FotoPool

Große Sorgen machen Essener Vermietern sogenannte Mietnomaden. Wir bei Haus und Grund verstehen darunter solche Personen, die schon bei Abschluss des Mietvertrags wissen, dass sie innerhalb kürzester Zeit nicht mehr in der Lage sind, zu zahlen. Meist wird eine Monatsmiete bezahlt und dann kommt nichts mehr. Oft kommt es dann zu Grimms Märchenstunde – so geben viele Mieter der Bank die Schuld und erklären, dass das überwiesene Geld zurückgekommen sei, obwohl sie nie überwiesen haben. Private Vermieter sind meist sehr geduldig, auch wenn schon drei oder vier Monatsmieten ausgeblieben sind. Oft bleibt dann nur die fristlose Kündigung und eine Räumungsklage. Auf den Kosten, die oft im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich liegen, bleibt der Vermieter meist sitzen.

Nicht selten sind diese Wohnungen bei der Räumung extrem unhygienisch. Weil der Strom schon lange abgestellt ist, machen sich im dennoch prall gefüllten Kühlschrank Maden breit. Dieses Szenario zu vermeiden, ist für den Vermieter nicht einfach. Um selbst die Messie-Wohnung in Augenschein nehmen zu können, braucht er zuvor gewisse Anhaltspunkte. Manchmal fällt so etwas jedoch bei Reparaturarbeiten auf oder wenn der Heizungsableser in der Wohnung war. Meist erkennt man gar nicht, wo der Mieter überhaupt schläft. Trotzdem kann in diesen Situationen das Mietverhältnis vom Vermieter nicht sofort beendet werden – auch hier muss erst abgemahnt werden.

Nicht ungewöhnlich ist es, dass Mieter beim Auszug vor allem aus dem Badezimmer, fast alles mitnehmen: Handtuchhalter, Spiegel, Lampe oder den Halter für die Toilettenrollen. Auch wenn ein Mieter lange in einer Wohnung gelebt hat und nach einer gewissen Zeit ohne Rücksprache mit dem Vermieter zum Beispiel ein neues Waschbecken angeschafft hat, kommt es vor, dass er dieses beim Auszug mitnimmt. Das alte Waschbecken ist natürlich längst weg. Zudem sehen Badezimmer oft aus wie Schweizer Käse. Die Bohrmaschine kommt manchmal viel zu oft zum Einsatz. Die Fliesen sind dann völlig durchlöchert. Häufig sind so viele Fliesen betroffen, dass ein punktueller Austausch nicht mehr möglich ist.

Gnerell raten wir unseren Mitgliedern jedoch immer, mit den Mietern ins Gespräch zu kommen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Schließlich haben alle Parteien ein Interesse an einem partnerschaftlichen Mietverhältnis.