Essen. Das von der Stadt Essen verhängte Verbot nikotinhaltiger Flüssigkeiten spielt ausgerechnet den Händlern diese Woche in die Hände. Von „Hamsterkäufen“ berichten einige Fachgeschäfte. Die Händler reagieren gelassen auf den Vorstoß des Gesundheitsamts. Denn noch steht das Verbot auf wackligen Beinen.

Das stadtweite Verbot nikotinhaltiger Flüssigkeiten für E-Zigaretten spielt ausgerechnet den Verkäufern dieser Waren in die Hand: Einige Essener Händler berichten über eine steigende Nachfrage. „Viele Kunden sind verunsichert und kaufen nun auf Vorrat“, sagt etwa Janine Turner vom E-Smoker-Shop. Von „Hamsterkäufen“ spricht auch Ursula Ostwald vom Fachgeschäft Dampfstube. „Wir warten ab, der Verkauf geht weiter.“

Äußerst gelassen reagieren die Händler damit auf den Vorstoß des Gesundheitsamts. Am Freitag hatte es Händler und Apotheker aufgefordert, nikotinhaltige „Liquids“ (Flüssigkeiten) für E-Zigaretten nicht mehr zu verkaufen. Damit hatte die Stadt als eine der ersten einen Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums umgesetzt. In diesem werden die Liquids wegen ihres hohen Nikotingehalts – ähnlich der Raucherpflaster – als Arzneimittel eingestuft. Weil eine notwendige Zulassung fehlt, müssen die Kommunen aktiv werden. Sie sind für die Arzneimittelkontrolle zuständig.

Entscheidung der EU-Kommission könnte Verbot aushebeln

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Ist das Verbot in Essen auch formuliert, steht es auf wackeligen Beinen. Eine für Sommer erwartete Entscheidung der Europäischen Kommission könnte es komplett aushebeln. Hat die Stadt vorab Verkaufsstellen geschlossen, könnten hohe Schadensersatzforderungen auf sie zukommen.

Wohl auch deshalb bleibt das Gesundheitsamt vorsichtig: „Wir werden nicht das gesamte Eingriffszenario, das das Ordnungsrecht bietet, einsetzen, um den Verkauf zu verbieten. Wir entscheiden nach Einzelfall“, sagt Hartmut Peltz, Leiter des Büros von Gesundheitsdezernent Peter Renzel. Das könnte teuer werden: Um zu prüfen, wie viel Nikotin ein Liquid enthält, könne man sich nicht auf Angaben auf den Verpackungen verlassen. Stattdessen müssen Proben genommen und im Labor teuer geprüft werden.

Peltz sagt, grundsätzlich sehe sich die Stadt mit ihrem Vorstoß rechtlich auf der sicheren Seite. Er kündigt an: „In dieser Woche werden wir erste Geschäfte aufsuchen.“ Ob folglich Verkaufsverbote ausgesprochen werden dürfen, darüber beraten derweil die Fachleute des städtischen Rechtsamts. „In dieser Woche wird es eine Erklärung geben“, sagt Uta Loewenich zu.

„In Essen darf man nicht verkaufen, in Gelsenkirchen aber schon?“

Klarheit erhoffen sich auch die Verkäufer, die ihre Existenzen bedroht sehen. Wilhelm Hümbs von Wolsdorff Tobacco sagt: „Ich fühle mich zurückgesetzt. In Essen darf man nicht verkaufen, in Gelsenkirchen aber schon?“

Auch ohne die EU-Entscheidung sei die Sachlage im Land nun geklärt, so Serap Celen, Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums. „Die Basis des Erlasses ist das Bundesarzneimittelgesetz. Wir haben die Rechtslage dargestellt, wie sie in Deutschland vorherrscht. Viele Bundesländer sind unserer Meinung.“ Auch auf EU-Ebene werde die Lage ähnlich gesehen: „Ich gehe nicht davon aus, dass es zu Schadensersatzklagen kommen wird.“

Verboten ist die E-Zigarette nach Angaben des Gesundheitsministeriums bereits in Norwegen, der Türkei, Schweiz und sogar in China, wo sie entwickelt wurde.