Essen. . Wer es an Silvester „richtig“ knallen lassen will, sollte beim Kauf von und Umgang mit Feuerwerkskörpern generell äußerst vorsichtig sein. Dazu mahnt das Ordnungsamt. Auf keinen Fall sollte an den Knallern herumgebastelt werden, warnt die Verbraucherzentrale.
Am Donnerstag, 29. Dezember, beginnt wieder der Verkauf von Silvesterknallern. Kunden sollten auf die richtige Kennzeichnung achten, die Finger von Böllern und Raketen aus dem Ausland lassen - und vor dem Knallen vor allem die Bedienungsanleitung genau lesen. Denn Unfälle und Sachschäden bei unsachgemäßer Verwendung seien leider immer noch keine Seltenheit.
Raketen und Knaller erst ab 18 Jahre
Feuerwerkskörper, darauf weist auch immer wieder die Verbraucherzentrale hin, müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen werden. Unterschieden wird nach pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I und II. Letztere (BAM-PII) sind die üblichen Feuerwerkskörper, die nur an Silvester ohne Sondergenehmigung und grundsätzlich nur im Freien abgebrannt werden. Knallerei in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist verboten.
Abgegeben werden dürfen Böller der Klasse II nur an Personen über 18 Jahren; Jugendliche dürfen sie weder aufbewahren noch anzünden - diese Knaller sind kein Spielzeug.
Die Zulassung durch die Bundesanstalt bedeutet auch nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind. Sie steht vielmehr dafür, dass man sie bei sachgerechter Verwendung sicher benutzen kann. Von Feuerwerkskörpern ohne Prüfnummer - etwa aus dem Ausland - sollte man die Finger lassen. Sie entsprechen in der Regel nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Auf keinen Fall sollte an den Knallern herumgebastelt werden, warnt die Verbraucherzentrale. Blindgänger dürfen kein zweites Mal gezündet, sie müssen mit Wasser übergossen und entsorgt werden. Einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher sollte man am Silvesterabend zur Sicherheit immer bereithalten.
Auch darf man Raketen beim Zünden nie in der Hand halten. Zum sicheren Starten eignet sich zum Beispiel ein leerer Getränkekasten. Vor allem gilt es, einen klaren Kopf zu bewahren: Denn Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht, davon zeugen immer wieder zahlreiche Unfallopfer.
Neben Verbrennungen sind Hörschäden die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk, machen Experten deutlich. Lautstärken von bis zu 160 Dezibel im Umkreis von zwei Metern können unter anderem einen Tinnitus verursachen. Deshalb ist es wichtig, den vorgeschrieben Sicherheitsabstand einzuhalten.