Schwerte. .

Die gesetzlichen Bestimmungen und ein gesunder Menschenverstand sind die idealen Begleiter beim Feuerwerk in der Silvesternacht. Das sagt einer, der es wissen muss: Holger Vieregge ist in der Schwerter Feuerwehr der Experte für den vorbeugenden Brandschutz.

Sein erster Rat: „Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung!“. Vieregge rät, nur die Feuerwerkskörper zu kaufen, die entweder ein CE-Zeichen oder eine Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung haben (z.B. BAM PII 1234). „Alle anderen sind unsicher, weil sie nicht geprüft worden sind“, erklärt der Feuerwehrmann.

Dass Silvesterknaller der Kategorie 2 nicht in die Hände von Kindern gehören, versteht sich von selbst. Selbst unter Aufsicht eines Erwachsenen dürfen Kinder keinen Böller anzünden. Jugendliche ab zwölf Jahren dürfen lediglich Feuerwerke der Kategorie 1 erwerben. Beim Zünden ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Wo darf geknallt werden? „Nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und seit 2009 auch nicht in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern“, sagt Holger Vieregge. Allerdings: Die unmittelbare Nähe ist nicht definiert und hängt von den örtlichen Verhältnissen ab. Zu beachten sei auch der Untergrund, der möglichst rutschfest sein sollte, um sich nach dem Entzünden eines Feuerwerk auch rasch und sicher entfernen zu können. Die Windrichtung muss beachtet werden. Und in Bezug auf Raketen ist es kein Nachteil, dass sich Schnee auf den Dächern befindet. „Der hat eine löschende Wirkung und verringert etwas die Gefahr“, sagt Holger Vieregge.

Blindgänger sollen auf keinen Fall noch ein zweites Mal angezündet werden. Basteleien mit Feuerwerkskörpern sind der notwendigen Sicherheit ebenfalls nicht zuträglich. Stichwort Raketen: Flaschen als Startrampe sollen unbedingt vor Umfallen geschützt in einer Kiste stehen. Auch Mehrschussbatterien müssen so aufgestellt werden, dass sie auf keinen Fall umfallen.

Einen ganz wichtigen Tipp hält Holger Vieregge noch parat: „Wenn die Menschen in der Silvesternacht nach draußen gehen, sollen sie ihre Fenster unbedingt geschlossen haben“. Perfekt wäre es zudem, wenn Balkone leer geräumt würden.

Die Bezirksregierung Arnsberg wird auch in diesem Jahr im gesamten Regierungsbezirk vor Ort sehr genau prüfen, ob der Handel die gesetzlichen Vorgaben einhält. Händlerinnen und Händlern, die noch Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 0231/ 5415-1.