Halver. .

Es mögen wohl weniger die Regularien gewesen sein, die am Mittwochabend etwa 60 Mitglieder von Haus und Grund und Gäste bewogen haben, zur Jahreshauptversammlung zu kommen.

Auch Jutta Eicker, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin des Vereins, äußerte die Vermutung, dass viele wohl wegen des Referates von Stefan Czarkowski zum Thema Schimmel erschienen seien.

Aus der Praxis kennt Geschäftsführerin Jutta Eicker die Standardthemen, die regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter führen. Ganz oben auf der Liste steht „Wohnungslüftung und Schimmel“. Über Ursachen von Schimmel, vorbeugende Maßnahmen und wie man ihn wieder los wird, referierte Stefan Czarkowski.

Der Architekt ist gleichzeitig Gutachter. Ihm ist klar: In den kommenden Monaten werden die Flecken, die beispielsweise an Fußleisten entstehen, immer häufiger für Gesprächsstoff bis hin zu Gerichtsverfahren sorgen.

Nicht grundsätzlich
krank machend

Czarkowski entkräftete zunächst die gängige Vorstellung, die hässlichen schwarzen Flecken, die seine Powerpoint-Präsentation zeigte, seinen grundsätzlich krankmachend. „Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg fand heraus, dass der Mensch eine hohe natürliche Resistenz gegenüber Schimmel aufweist. Auf über 100 000 Schimmelpilzarten reagiert der Mensch nur sehr selten mit Krankheiten“, sagte Czarkowski.

Wird er gerufen, macht er sich mit unterschiedlichen Messgeräten auf die Suche nach der Ursache. Die kann darin liegen, dass der Mieter angesichts ständig steigender Energiepreise lieber einen dicken Pullover anzieht, die Raumtemperatur auf niedrigem Level und die Fenster geschlossen hält.

Regelmäßig
stoßlüften

Der Grund für den Schimmel können aber ebenso bauliche Mängel sein. Während im ersten Fall der Mieter für die Beseitigung verantwortlich ist, wäre es im zweiten Beispiel der Vermieter. Stehen Sanierungen an, plädiert der Architekt für interdisziplinäre Zusammenarbeit der Gewerke. Wenn zum Beispiel in einem Haus ohne Wärmedämmung die Fenster durch moderne Kunststofffenster ersetzt werden, kommt es nach einiger Zeit zu Schimmelbildung. Es sei denn, der Wohnungsnutzer stellt sein Verhalten darauf ein. Aber auch Mieter neuerer Wohnungen mit luftdichter Gebäudehülle und dichten Fenstern müssen regelmäßig stoßlüften. Morgens und abends mindestens fünf Minuten, sagt das Gericht.

Über einige Urteile informierte Jutta Eicker. „Erklären Sie Ihren Mietern richtiges Lüften, geben Sie schriftliche Informationen weiter und lassen sich diese unterschreiben“, riet sie.

Stefan Czarkowski ist überzeugt: „Viele Dinge lassen sich relativ schnell klären.“ 80 prozentiger Alkohol beseitige den fiesen Fleck, während die Benutzung von Essig eher kontraproduktiv sei.

Angesichts neuer Bautechnik setzt der Fachmann im eigenen Umfeld elektrische Lüfter ein. Diese Schimmelvermeider werden wohl immer mehr zum Einsatz kommen.