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Muslimische Frauen dürfen in Essener Bädern die umstrittenen Ganzkörper-Badeanzüge „Burkini“ tragen. Trotzdem stellen muslimische Eltern, die ihre Töchter vom Schwimmunterricht abmelden, die Schulen regelmäßig vor Herausforderungen.
Muslimische Frauen dürfen in Essener Schwimmbädern den umstrittenen „Burkini“ tragen. Der „Burkini“ – das Wort setzt sich aus „Burka“ und „Bikini“ zusammen – ist ein mehrteiliger Ganzkörper-Badeanzug. „Burkinis sind uns willkommen, wir würden keine Frau deshalb des Bades verweisen“, sagt Michael Ruhl von den Sport- und Bäderbetrieben auf Anfrage. In der Nachbarstadt Oberhausen sorgt der „Burkini“ hingegen derzeit für Wirbel, nachdem eine Sechstklässlerin im Burkini „aus hygienischen Gründen“, wie es hieß, von einem Schwimmmeister des Bades verwiesen wurde. In Essen ist ein solcher Fall laut Schulverwaltung beim Schulschwimmen noch nicht vorgekommen.
Trotzdem stellen muslimische Eltern, die ihre Töchter vom Schwimmunterricht „aus religiösen Gründen“ abmelden, die Schulen regelmäßig vor Herausforderungen. „Wir versuchen dann, Alternativen zu entwickeln“, sagt Berthold Urch, Leiter des Alfred-Krupp-Gymnasiums in Frohnhausen, das einen Migranten-Anteil von etwa 30 Prozent hat.
„Die kosten selten weniger als 100 Euro, das kann sich kaum eine Familie leisten“
Es sei Aufgabe der Sportlehrer, die Mädchen während der Schwimmstunden Trockenübungen praktizieren zu lassen. Oder – bei besonders sportlichen Mädchen sie mit so genannten „Helfer-Aufgaben“ zu betrauen, etwa Übungen vom Beckenrand aus anzuleiten. „Burkinis“, sagt Urch, seien bei den Schülerinnen wenig verbreitet – schlichtweg aus Kostengründen: „Die kosten selten weniger als 100 Euro, das kann sich kaum eine Familie leisten.“
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Das glaubt auch Michael Ruhl. Er hat beobachtet: Die meisten muslimischen Frauen würden in den öffentlichen Bädern der Stadt in normalen Textilien ins Wasser gehen. Um Streit um Hygiene zu vermeiden, habe man sich auf einen Kompromiss geeinigt: „Die Frauen“, erklärt Ruhl, dürfen reguläre Textilien wie Leggins und weite Shirts anziehen, sie dürfen aber am Tag noch nicht getragen worden sein. Sie müssen frisch mitgebracht werden, wie reguläres Schwimmzeug eben.“ Jedem Kind sei schließlich auch erlaubt, mit einem T-Shirt ins Freibad-Becken zu gehen – zum Beispiel im Falle eines Sonnenbrands.
„Burkini“ als gewünscht Lösung
An den Schulen kommt es nach Angaben einiger Häuser nur selten zu echten Konflikten um die Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmunterricht – denn zumeist gibt es Schwimmunterricht nur in den Jahrgängen fünf und sechs. Die Pflicht, sich zu verhüllen, schreibt der Koran aber erst jenen Frauen vor, die ihre erste Regel hinter sich haben. „Das wird erst dann ernst“, heißt es, „wenn die Mädchen älter werden.“
Trotzdem gilt von Seiten des Schulministeriums der „Burkini“ als gewünschte Lösung bei Problemen mit muslimischen Mädchen im gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen. Mit Hilfe des Burkinis könne durchgesetzt werden, dass muslimische Schülerinnen aus sehr religiösen Familien nicht mehr selbstverständlich vom gemeinsamen Schwimmunterricht befreit werden könnten. Das Ministerium stützt sich dabei auf aktuelle Urteile, die Eltern-Anträge auf Befreiung vom Schwimm-Unterricht abgelehnt hatten. Der „Burkini“ sei eine dem Islam entsprechende Bade-Kleidung.