Aachen. . Ein muslimisches Mädchen aus Düren muss künftig am Schwimmunterricht teilnehmen. Nach Meinung der Richter könnte das Mädchen eine Ganzkörper-Badebekleidung, tragen, um vor den Blicken der Jungen geschützt zu sein.

Ein muslimisches Mädchen aus Düren muss künftig am Schwimmunterricht teilnehmen. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilverfahren, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Die Eltern der 13-Jährigen wollten ihre Tochter vom Schwimmunterricht befreien lassen, weil sie es aus religiösen Gründen als unzumutbar ansahen, dass das Mädchen in einem öffentlichen Schwimmbad gemeinsam mit Jungs schwimmt.

Das Gericht sah das jedoch anders. Nach Meinung der Richter könnte das Mädchen einen sogenannten Burkini, eine Ganzkörper-Badebekleidung, tragen. Dadurch sei ein Ausgleich zwischen dem staatlichen Erziehungsauftrag und der Religionsfreiheit gewährleistet, erläuterte der Gerichtssprecher.

Ähnlich hatten zuvor bereits andere Gerichte entschieden. So hatte etwa das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2008 die Klage einer Zwölfjährigen und ihrer Eltern zurückgewiesen. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte 2009 gemahnt, dass Schüler grundsätzlich am Unterricht und an Schulveranstaltungen teilnehmen müssten. Dazu gehörten auch Klassenfahrten und der Schwimmunterricht.

Gegen das Aachener Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. (dapd)

(Az.: 9 L 518/10)