Oberhausen. . Muslimische Schülerinnen dürfen in Oberhausen künftig im Ganzkörper-Badeanzug, dem “Burkini“, am gemischten Schulschwimm-Unterricht teilnehmen. Einen entsprechenden Erlass des Landes NRW gibt es zwar schon länger, die Praxis sah jedoch anders aus.

In Oberhausen dürfen muslimische Schülerinnen künftig sogar im Ganzkörper-Badeanzug, dem sogenannten „Burkini“, am gemischten Schulschwimm-Unterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen.

Dafür will Schuldezernent Reinhard Frind sorgen. Eine solche Erlaubnis des Schulministeriums gibt es zwar längst, doch die Praxis vor Ort ist eine andere, wie nicht nur der aktuelle Fall einer Sechstklässlerin des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums zeigt: Mitarbeiter eines öffentlichen Bades verweigerten ihr die Teilnahme am Unterricht. Aus hygienischen Gründen dürfe sie mit dem Burkini nicht ins Wasser.

„Religiöse Gefühle der Tochter verletzt“

Muslimische Eltern und deren Töchter begründen die fast komplette Verhüllung des Körpers damit, dass das Tragen eines Bikinis oder Badeanzugs die „religiösen Gefühle der Tochter verletzen“ würde. In der Vergangenheit hatten deshalb Eltern die Teilnahme ihrer Töchter am gemeinsamen Pflicht-Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen verweigert.

Das NRW-Schulministerium reagierte deshalb mit einem Burkini-Erlass, der dieses Kleidungsstück in allen öffentlichen Bädern erlaubt. So sollte die Teilnahme der muslimischen Schülerinnen am normalen Schwimmunterricht möglich gemacht werden.

Dieser Erlass ist den Oberhausener Bademeistern anscheinend nicht bekannt. Schuldezernent Frind gesteht ein Kommunikationsproblem und verspricht, alle Beteiligten schnellstens aufzuklären.

Teilnahme am Schwimmunterricht erzwingen

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Von Peter Szymaniak

Alexander Höfer, Sprecher der für die Oberhausener Bäder zuständigen OGM, begründet den Rauswurf der Burkini-Schülerin mit der Badeordnung: „Diese sieht nur das Tragen von badeüblicher Kleidung vor.“ Verboten seien T-Shirts, längere Hosen und Burkinis. Grund seien hygienische Vorschriften: Man könne nicht nachvollziehen, ob unter dem Burkini weitere Kleidung getragen werde. Auch das obligatorische Duschen vor dem Schwimmen gestalte sich im Burkini schwierig.

Der Burkini-Erlass des Landes schlägt aber rechtlich die Badesatzungen der Städte. Der Vorteil der Burkini-Erlaubnis: Der Staat kann nun die Teilnahme am Schwimmunterricht erzwingen, für die Eltern gibt es keine Ausrede mehr - zumindest sieht dies das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil von 2009 so. „Auch strenggläubigen muslimischen Schülerinnen ist das Tragen einer den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechenden Schwimmkleidung in aller Regel zumutbar.“

Kollegium ist verunsichert

Öffentlich bekannt wurde der Rausschmiss der jungen Oberhausener Muslima durch FDP-Ratsfrau Regina Boos im Schulausschuss.

Einzelne Schulen begrüßen die Haltung von Frind, die Burkini-Erlaubnis nun in den städtischen Schwimmbädern zügig durchzusetzen. „Unser Kollegium ist verunsichert. Ich habe einen Auftrag des Landes, dass auch Mädchen muslimischen Glaubens am Schwimmunterricht teilnehmen müssen“, sagt Michael von Tettau, Leiter des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums. Diesen Auftrag wolle er gerne erfüllen, wenn ihn die Bademeister denn auch ließen.

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