Essen/Arnsberg. . Eine aus dem Libanon stammende Familie aus Arnsberg wird vor dem Landgericht Essen der Prozess wegen Zwangsheirat und Vergewaltigung gemacht. Sie soll im Januar 2009 eine junge Essenerin entführt haben. Doch das mutmaßliche Opfer mag nicht aussagen.

Vergewaltigung, Nötigung zur Zwangsheirat und Freiheitsberaubung wird der Arnsberger Familie vorgeworfen. Doch das mutmaßliche Opfer, eine 23-jährige Essenerin, hat am Freitag vor dem Landgericht Essen kein Interesse mehr an einer Verurteilung. Sie schweigt. Richter Martin Hahnemann fragt sie nach dem Grund. „Weil die Familien sich vertragen haben“, antwortet sie freimütig.

Mit dem Selbstbestimmungsrecht einer Frau hat wenig zu tun, was in der Anklage steht, die Staatsanwältin Beke Nossek vorliest. Vor sechs oder sieben Jahren hatte sich ihre Familie mit der Familie ihres Cousins, alle stammen aus dem Libanon, geeinigt, die beiden zu verheiraten. Doch 2008 sträubte sich die Verkäuferin, diesem Wunsch zu entsprechen. Sie vertraute sich ihrem Vater an, der damit kein Problem hatte. Er löste die Verlobung seiner Tochter auf.

Auf Akzeptanz bei der Arnsberger Familie durfte er nicht hoffen. Um die alte Vereinbarung doch zu verwirklichen, so heißt es in der Anklage, plante sie die Entführung der jungen Frau. „Sie kamen überein, die Zeugin zu der vor mehreren Jahren vereinbarten Ehe zu zwingen“, wirft Staatsanwältin Nossek den sechs Angeklagten, darunter zwei Frauen, am Freitag vor.

Junge Frau auf Weg zur Straßenbahn gekidnappt

Am 29. Januar 2009 sollen Schwager und Bruder des sitzen gelassenen „Bräutigams“ mit einem Kleinbus von Arnsberg nach Essen gefahren sein. Im Stadtteil Katernberg sollen sie die junge Frau, die gerade auf dem Weg zur Straßenbahn 107 war, um zur Arbeit zu fahren, abgefangen und entführt haben. Wohin die Fahrt ging, wusste die Frau nicht. Die Scheiben des Busses seien mit weißem Papier verklebt worden, berichtete sie mal. Immer wieder sei ihr gesagt worden, sie habe keine Chance zur Flucht.

Eine Hochzeitszeremonie übler Art schloss sich an. Eine bizarre Szene: In der unbekannten Wohnung hätten Mutter und Schwester des „Bräutigams“ ihr ein „Willkommen“ zugerufen. Vergeblich hätten sie versucht, die Essenerin zur Heirat zu überreden. Als das nicht half, sollen die Frauen gedroht haben: Heirat oder Vergewaltigung. Aus Angst habe die Frau zugestimmt, allerdings nur einer Heirat ohne sexuellen Vollzug.

Fast wie auf ein Stichwort hätte der „Bräutigam“, 25 Jahre alt, das Wohnzimmer betreten. Nach islamischem Recht vermählte der 33 Jahre alte Bruder des „Bräutigams“ die beiden.

Von der Schwiegermutter beim Duschen bewacht

Mutter und Schwester des 25-Jährigen, so heißt es weiter in der Anklage, versuchten die frisch vermählte Braut ins Schlafzimmer zu ziehen, damit die Ehe vollzogen werde. Die junge Frau wehrte sich, sagte, so sei es nicht vereinbart worden. Schließlich hätte sie aber nachgegeben. Nachdem Mutter und Schwester den Raum verließen, soll der 25-Jährige die Tür verschlossen und seine Frau laut Anklage vergewaltigt haben.

Noch zwei Nächte sei die 23-Jährige in der fremden Wohnung geblieben. Nachts sei sie mit ihrem Mann allein im Schlafzimmer gewesen, zu sexuellen Kontakten sei es aber nicht mehr gekommen. Wenn sie duschen wollte, begleitete ihre Schwiegermutter sie.

Am 31. Januar gingen mehrere Familienmitglieder mit der Essenerin zur Polizei. Laut Anklage hatten sie damit dem Ermittlungsdruck der Polizei und ihrer Familie begegnen wollen. Zunächst beteuerte die 23-Jährige, sie halte sich freiwillig in der Wohnung auf. Erst als Polizisten sie heimlich aus der Wache brachten, soll sie von Zwang und Vergewaltigung gesprochen haben.

Beschuldigter gibt als Familienstand „ledig“ an

Vor dem Essener Landgericht schweigen die sechs Angeklagten aus Arnsberg zu den Vorwürfen. Der „Bräutigam“ selbst ist angeklagt, außerdem seine 55 Jahre alte Mutter, seine 36-jährige Schwester, zwei Brüder 35 und 33 Jahre alt, sowie sein Schwager, 36 Jahre alt. Die Zeugin selbst hat einen kurzen Auftritt, spricht von der Versöhnung der Familien. Ob die Ehe gilt, wird sie nicht gefragt. Ihr angeklagter „Bräutigam“ hatte bei den Personalien aber „ledig“ als Familienstand angegeben.

Mit dem Schweigen der Prozessbeteiligten will die XVI. Strafkammer sich nicht zufrieden geben. Nachdem ein Urteilsangebot der Kammer im Beratungszimmer - offenbar Bewährungsstrafen für den Großteil der Angeklagten - am fehlenden Einverständnis von zumindest einem Verteidiger scheitert, vernimmt das Gericht die damalige Ermittlungsrichterin Saltanat Khorrami. Ihre richterliche Vernehmung gilt als Beweismittel, mit dem die frühere Aussage des mutmaßlichen Opfers in den Prozess eingeführt wird. Die Amtsrichterin erinnert sich noch sehr gut, dass die junge Frau den Fall „sehr flüssig“ geschildert habe: dass ihre Hose zerrissen wurde, als sie in den Kleinbus gezwängt wurde, und sie dem „Bräutigam“ gesagt habe, dass sie den Geschlechtsverkehr mit ihm nicht wolle, dass er sie ekle.