Kleve. .

Die drei Angeklagten im „Ehrenmord“-Prozess von Rees sind zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Wegen Mordes an der 20-jährigen Gülsüm bekam der 49-jährige Vater lebenslänglich. Der Drillingsbruder erhielt neuneinhalb Jahre Jugendstrafe und ein Bekannter der Familie siebeneinhalb Jahre Gefängnis.

Hohe Haftstrafen für einen «Ehrenmord»: Das Landgericht Kleve hat den Vater der getöteten 20-jährigen Kurdin Gülsüm S. am Dienstag zu lebenlanger Haft verurteilt, den 20-jährigen Bruder zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe und den dritten Angeklagten wegen Beihilfe zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Der Bruder hatte demnach die Tat mit dem Vater geplant und dann begleitet von seinem Bekannten seine Drillingsschwester mit Knüppeln und Ästen zu Tode geprügelt.

Den Angaben zufolge musste Gülsüm S. aus dem niederrheinischen Rees sterben, weil ihre westliche Lebensweise der Familie missfiel. Sie sei keine Jungfrau mehr gewesen und hätte eine Zwangsheirat mit einem für sie ausgesuchten Ehemann in der Türkei abgelehnt.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen für den Vater und den Helfer Freispruch aus «Mangel an Beweisen» und für Bruder eine angemessene Jugendstrafe gefordert. Der 20-Jährige hatte bei polizeilichen Vernehmung die Tat gestanden und angegeben, es sei um die «Familienehre» gegangen. Während des Prozess hatten alle drei Angeklagten die Aussage verweigert und eine Tatbeteiligung zurückgewiesen.

Ganz bewusst sollte hübsches Gesicht zertört werden

Laut Urteil lockte der 20-Jährige seine Schwester am Abend des 2. März unter dem Vorwand in sein Auto, er habe ihr verschwundenes Fahrrad gefunden. Gemeinsam seien sie zu einem abgelegenen Feldweg gefahren. Unterwegs stieg der 37-jährige aserbaidschanische Freund des Bruders ein.

Als die 20-Jährige an dem Feldweg mit einer Taschenlampe nach dem Fahrrad suchte, überwältigte ihr Bruder sie von hinten und würgte sie mit einem Seil bis zur Bewusstlosigkeit. Anschließend schlug er mit Knüppeln und Ästen gezielt auf den Schädel des Opfers ein und zertrümmerte ihr Gesicht dabei bis zur Unkenntlichkeit. Die junge Kurdin starb an ihren massiven Verletzungen.

In der Urteilbegründung sprach das Gericht von einer «extrem grausamen Tat». Es sei nicht nur ums Töten gegangen. Ganz bewusst habe der Bruder das hübsche Gesicht des Opfers zerstören wollen. (apd)