Berlin. .
Die Bundesregierung will Zwangsehen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen. Ein entsprechendes Gesetz wird im September erstmals im Bundestag beraten und soll im Herbst beschlossen werden.
Die Bundesregierung will Zwangsehen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen. Zudem soll die Antragsfrist zur Aufhebung einer solchen Ehe von einem auf drei Jahre verlängert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Union und FDP zur Änderung des Strafgesetzbuchs hervor, der der Nachrichtenagentur DAPD in Berlin vorliegt. Das Gesetz wird nach der Sommerpause im September erstmals im Bundestag beraten und soll im Herbst beschlossen werden.
Bislang gilt Zwangsehe juristisch als „schwere Nötigung“
„Zwangsheirat ist Ausdruck eines patriarchalen traditionellen Familienverständnisses, welches den Töchtern und zum Teil auch den Söhnen kein Recht auf Selbstbestimmung zugesteht“, heißt es in dem Entwurf. Wer „durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder List“ einen Menschen zur Ehe zwingt, soll gemäß des neuen Paragrafen 237 im Strafgesetzbuch auch international verfolgt werden können. Bislang kann die Zwangsehe nur über den Umweg des Straftatbestands „Schwere Nötigung“ geahndet werden.
Daneben will die Koalition den Opferschutz verbessern und dazu die Frist zur Aufhebung einer Zwangsehe verlängern. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Betroffenen nach zahlreichen Monaten der Traumatisierung sich erst nach Ablauf der bisher vorgesehenen Jahresfrist imstande fühlen, die Aufhebung der Ehe zu beantragen“, heißt es im Entwurf.
FDP plant Verlängerung des Rückkehrrechts
Die FDP strebt in diesem Zusammenhang außerdem eine Verlängerung des Rückkehrrechts an. Bislang erlischt die Aufenthaltgenehmigung für Ausländer, wenn sie sich länger als sechs Monate außerhalb von Deutschland aufhalten. Die Forderungen in der FDP reichen von einer Verlängerung auf zwölf Jahre bis zu einer Unbegrenzung.
Über das Ausmaß von Zwangsverheiratungen existieren in Deutschland bislang keine repräsentativen Erhebungen. Die Frauenrechtsorganisation Terres des Femmes verweist jedoch auf Studien in einzelnen Ländern. Demnach werden in Berlin jährlich etwa 370 Frauen zur Hochzeit gezwungen, in Hamburg und Baden-Württemberg jeweils etwa 200. An Terres des Femmes selbst wenden sich bundesweit etwa 170 Menschen.
Die Dunkelziffern sollen bei weitem höher liegen. Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag des Bundesfamilienministerium soll im Frühjahr 2011 vorliegen. (apn)