Essen. . Nach dem Aus in 2008 nimmt die Beratungsstelle “Wegweiser in Arbeit“, die psychosoziale und wirtschaftliche Hilfen anbietet, wieder die Arbeit auf. Mit einem Anstieg der Ratsuchenden wird mit Einführung der überarbeiteten Hartz IV-Gesetze gerechnet.
Als die Landesregierung vor zwei Jahren die Fördermittel für soziale Beratungsstellen kappte, stieg die Zahl der Klagen vor Sozialgerichten sprunghaft an. Wer sich im Dschungel um Hartz IV-Bestimmungen und -Bescheide wehren wollte, klagte. Zum 1. Januar richtete die rot-grüne Landesregierung den Fördertopf nun wieder ein – und die Essener Arbeit und Beschäftigung (EABG) revitalisierte das Projekt „Wegweiser in Arbeit“, kurz: WIA.
Als wohnortnahe Anlaufstelle für Bürger aus den Stadtteilen Bergeborbeck und Altendorf ist das Büro konzipiert. Neben rechtlichen Fragen und einer Beratung zur wirtschaftlichen und psychosozialen Situation sieht Sabine Plath ihre Aufgabe in der Arbeitsvermittlung.
1000 Bürgeranfragen im ersten Förderzeitraum
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Rund 1000 Bürgeranfragen bearbeitete sie im ersten Förderzeitraum (2001 bis 2008), brachte neben der Beratungstätigkeit knapp 40 Menschen in Lohn und Brot. „Das ist aber nur möglich, weil wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen können“, so Plath. Die fünf Arbeitsvermittler der EABG-Gesellschaften unterstützen ihre Arbeit, zudem kooperiere man mit den Beratern des Jobcenters Essen. „Wichtig ist uns, dass wir durch die Landesförderung unabhängig und trägerneutral beraten können. Nur wenn der Ratsuchende zustimmt, nehmen wir Kontakt zu anderen Stellen auf.“
Dabei machen Fragen zu rechtlichen Problemen nur einen Teil der Beratung aus. Meist zeigten sich in ausführlichen Gesprächen weitere Probleme. Familiäre Schwierigkeiten, Schulden, Drogensucht. Auch hier greift Sabine Plath - auf Wunsch - ein, vermittelt in Beratungs- und Therapiestellen. „Denn nur, wenn man den Kopf frei hat, kann man sich mit voller Kraft auf die Arbeitssuche konzentrieren.“
Welche Frage Sabine Plath in ihrer Beratung am häufigsten hört? „Lohnt sich die Arbeitsaufnahme?“ Zu klären sei in diesen Fällen, welche ergänzenden Leistungen Menschen zustehen, die zu wenig verdienen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie erklärt, wie Fahrgeld abgerechnet werden kann, welche Freibeträge Kindern zustehen.
Für weitere zwei Jahre Förderung gesichert
Mit einem neuerlichen Anstieg der Ratsuchenden wird mit Einführung der jüngst überarbeiteten Hartz IV-Gesetze gerechnet. „Dass der um fünf Euro erhöhte Regelsatz ab April gezahlt wird und eine Nachzahlung für die ersten drei Monate des Jahres erfolgt, wissen die meisten ja bereits.“ Unklarheit herrsche hingegen in Hinblick auf das Bildungspaket für Kinder. Hatte das Jobcenter Essen sich bereits im Herbst vergangenen Jahres darauf vorbereitet, Anträge ab Januar entgegen zu nehmen, so ist mit dem Bundesratsentscheid vom vergangenen Freitag wieder offen, wer die Bearbeitung übernimmt. „Die Umsetzung soll nun bei der Kommune liegen“, sagt Jobcenter-Sprecherin Heike Schupetta. Zwar hat das Jobcenter der Stadt bereits angeboten, die geleisteten Vorarbeiten zur Verfügung zu stellen; entschieden ist hierzu bislang nichts.