Essen. .
Die Stadt Essen hat die Gestaltungs-Richtlinie für Straßen und Plätze gekippt - und erntet dafür Applaus von Gastronomen und Händlern. Ursprünglich sollte damit das Stadtbild verbessert und Mindeststandards definiert werden.
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Die Stadt stoppt die Umsetzung der „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum“. „Wir verfolgen das nicht weiter“, sagt Dieter Schmitz, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, auf WAZ-Anfrage über den Versuch, einheitliche Regelungen für Außengastronomie und Handel aufzustellen. „Gott sei Dank“, sagt dazu Christiane Behnke, Chefin des Essener Hotel- und Gaststättenverbandes: „Wir haben wahrlich schon genug Reglementierungen.“
Die Stadt hatte die Richtlinien im Februar vorgestellt. Die Ziele: „Die Gestaltungsrichtlinie soll einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes leisten und gewisse Mindeststandards definieren, gleichzeitig aber der individuellen Gestaltung und somit der Erkennbarkeit des einzelnen Betriebes ausreichende Spielräume lassen.“
Hintergrund: Wer ein Straßencafé betreiben, Warenregale oder Werbeträger auf die Straße stellen will, muss eine Sondernutzungsgenehmigung beantragen und Gebühren pro Quadratmeter bezahlen. Die Idee hinter der Richtlinie war, diese Genehmigungspraxis transparenter zu machen und zu vereinheitlichen. „Das ist gut gemeint gewesen“, sagt dazu Theodor Damann, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes. „Aber die Umsetzung hat sich als viel schwieriger erwiesen als gedacht. Für ein Straßencafé auf der Rü müssen andere Kriterien gelten als für ein Café auf dem Katernberger Markt.“
„Nicht jeder Gastwirt kann sich Designerstühle aus Rattan leisten“
Das gilt nach Ansicht des Hotel- und Gaststättenverbandes insbesondere für die Gestaltungsvorschriften in Sachen Außengastronomie. Plastikmöbel zum Beispiel sollten „nicht zulässig“ sein, Bierzeltgarnituren „nur ausnahmsweise themenbezogen“. Gegen diese Regelung war der Hotel- und Gaststättenverband Sturm gelaufen. Christiane Behnke: „Nicht jeder Gastwirt kann sich Designerstühle aus Rattan leisten. Wir sollten die Kirche im Dorf lassen.“
Auch das Verbot von Stell- und Sichtschutzwänden stieß auf Widerstand bei den Gastwirten - ebenso wie das Verbot von Heizpilzen aus Klimaschutzgründen. Empfehlung der Stadt: Die Gastwirte sollten Decken ausgeben. Beim Handel sorgten die formalen Vorgaben der Richtlinie für Ärger. Textprobe: „Für Warenauslagen darf im Regelfall maximal 50 % der Breite der Straßenfront des dazugehörigen Betriebes in Anspruch genommen werden.“
„Wir erhöhen zum Jahreswechsel die Sondernutzungsgebühren“, sagt Dieter Schmitz über den Entschluss, die Richtlinie zu kippen. „Dann wäre es unverhältnismäßig, Handel und Gastronomie zusätzlich noch mit Kosten für neues Inventar zu belasten.“ „Wir sind froh über diese Entscheidung“, sagt Handels-Sprecher Damann. „Eine Gleichbehandlung in allen Stadtteilen ist kaum möglich. Und man muss auch nicht alles regeln.“