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Schuldezernent Peter Renzel ermöglicht in Essen flexiblere Abholzeiten. Die Neuregelung soll an jeder einzelnen Schule in Absprache zwischen Eltern, Lehrern und Betreuern ausgestaltet und zunächst ein Jahr lang getestet werden.

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Von Christina Wandt

Eltern, deren Kinder den Offenen Ganztag (OGS) an Grund- und Förderschulen besuchen, können aufatmen: Nach langem Ringen hat sich die Schulverwaltung zu einer Lockerung der Abholzeiten durchgerungen. Die Neuregelung soll an jeder einzelnen Schule in Absprache zwischen Eltern, Lehrern und Betreuern ausgestaltet und zunächst ein Jahr lang getestet werden.

Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte eine Erhebung der Arbeitsgemeinschaft Essener Grundschulen (Ageg) ergeben, dass sich viele Eltern über den unflexiblen Ganztagsbetrieb ärgern: Der läuft „in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr“. So sieht es ein Erlass des Landes vom Juli 2008 vor. Die Stadt Essen legte sogar noch eine Stunde drauf und schrieb bislang einen Mindestaufenthalt bis 16 Uhr vor. Der Besuch von Musikschule oder Fußballtraining, die Teilnahme an Kindergeburtstagen oder Familienfeiern werde so völlig unnötig erschwert, klagten betroffene Eltern. Dabei sei der OGS ein freiwilliges Angebot. Immerhin 29 von 39 an der Umfrage beteiligten Schulpflegschaften forderten damals flexiblere Abholzeiten.

Die Schulverwaltung und der zuständige Dezernent Peter Renzel (CDU) hielten dagegen, dass eine vernünftige Arbeit eine gewisse Mindestanwesenheit der Schüler erfordere. „Wir wollen ja keine Verwahrung der Schüler mit beliebiger Dauer, sondern eine gute gruppenpädagogische Arbeit“, betonte Renzel. Die sei nicht möglich, wenn es ein ständiges Kommen und Gehen gebe.

Spontane Freizeitgestaltung möglich machen

Nun bewegt sich Renzel auf die Betroffenen zu. „Aufgrund zahlreicher Anfragen von Eltern und Erfahrungen in der Praxis wurde der Ruf nach einer flexiblen Lösung immer lauter“, heißt es in einem Schreiben des Dezernenten, das während der Sommerferien an die Schulleitungen der Grund- und Förderschulen verschickt wurde. Darin geht Renzel auch auf das Bedürfnis von Teilzeit-Beschäftigten ein, ihr Kind an freien Tagen einmal früher abholen zu können, um mit ihm „spontan Freizeit zu verbringen“.

Um diesem Bedürfnis und dem Wunsch nach einer flexibleren Nachmittagsgestaltung der Kinder Rechnung zu tragen, könne die Schulkonferenz ab sofort „Ausnahmeregelungen in Bezug auf die verbindliche Teilnahme beschließen“. Die neuen Regelungen seien „in Abstimmung mit den sozialpädagogischen Fachkräften“ zu treffen, um weiterhin eine sinnvolle Gruppenarbeit zu gewährleisten. Je nach Beratungsbedarf könnten die neuen Abholzeiten nach den Herbstferien oder zu Beginn des zweiten Halbjahres eingeführt werden.

Neuregelung soll ein Jahr lang getestet werden

Renzel betont in dem Brief auch, dass grundsätzlich die vom Land vorgeschriebenen Kernzeiten gelten. „Die Landeszuschüsse für die Finanzierung des Offenen Ganztags sind abhängig von der Einhaltung der Erlassvorschriften.“ Denkbar sei etwa, dass die Kinder freitags um 14 Uhr abgeholt werden dürfen. Auf den Einwand, dass mit einer Festlegung auf einen Wochentag der Entscheidungsspielraum für die einzelne Familie nicht deutlich größer werde, beschwichtigt Renzel : „Das ist lediglich ein Beispiel. Wie die jeweils beste Lösung aussieht, entscheiden die Schulkonferenzen vor Ort.“ Das Schulverwaltungsamt berate die Schulen aber gern, was die Ausschöpfung der rechtlichen Spielräume angehe.

Nun sind die Eltern gefordert, ihre Wünsche, Erfahrungen, Bedürfnisse in die Planung einzubringen. Nach einem Jahr Erprobung wird dann geschaut, wie es gelaufen ist - und ob die neuen Freiheiten fortgeschrieben werden.