Essen. Der Versuch der „Alternative für Deutschland“, die Essener Ratsbeschlüsse zum Bundesparteitag zu beanstanden, findet keinen Widerhall.
Mit ihrem Versuch, die Essener Ratsbeschlüsse zum geplanten Bundesparteitag der AfD zu Fall zu bringen, ist die „Alternative für Deutschland“ in einem ersten Anlauf gescheitert: Wie die Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf Vanessa Nolte am Dienstagabend auf Anfrage mitteilte, hält die zuständige Kommunalaufsicht das Votum des Stadtparlaments „nicht offensichtlich für rechtswidrig“ – und wird deshalb auch nicht tätig.
Für die Stadt Essen und ihre Juristen ist diese Entscheidung zumindest ein Teilerfolg. Jetzt müssen voraussichtlich Gerichte darüber entscheiden, ob die Stadt von der AfD eine strafbewehrte Selbstverpflichtung einfordern durfte, um die von vielen befürchteten strafbaren Äußerungen auf der Bühne der Grugahalle zu verhindern oder zumindest umgehend zu unterbinden.
Stadt Essen hatte AfD Frist bis 4. Juni gesetzt
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Die Stadt hatte der Partei dazu eine Frist bis zum Ablauf des 4. Juni gesetzt. Liegt die Selbstverpflichtung bis Mitternacht nicht unterzeichnet vor, löst dies automatisch eine Kündigung des Pachtvertrag für die Grugahalle aus, ohne dass der Stadtrat erneut zusammenkommen muss. Bliebe es dabei, käme der Partei Ende Juni zu ihrem Bundesparteitag der Tagungsort für 600 Delegierte plus Gäste abhanden.
Dass die AfD ein Papier unterzeichnet, das ihr im Extremfall Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro aufbrummt, sollte es zu strafbaren Parolen à la „Alles für Deutschland“ kommen, gilt als eher unwahrscheinlich. Die Beteiligten aufseiten der Stadt rechnen deshalb damit, dass die AfD an diesem Mittwoch (05. Juni) vor Gericht zieht, um Selbstverpflichtung wie Kündigung zu verhindern.
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