Essen-Bergerhausen. Bei einer Anhörung vor Gericht wurde klar: Die Fronten zwischen Betreiber und Nachbarn der Schwimmschule Molly in Essen sind verhärtet.
Der Streit um die Schwimmschule Molly in Essen-Bergerhausen geht weiter: Nachbarn fordern die Schließung der Einrichtung, weil sie mitten im Wohngebiet liegt und nicht die erforderliche Genehmigung hat. Der Fall ist kompliziert, die Fronten zwischen dem Betreiber und den Anwohnern sind verhärtet. Jetzt hat sich das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen mit dem Thema befasst.
Die Anwohner hatten ein Eilverfahren angestrengt, um den Weiterbetrieb der Schwimmschule zu unterbinden. Dazu gab es jetzt eine Anhörung bei Gericht, bei der dem Vernehmen nach Anwohner, Betreiber der Schwimmschule und Vertreterinnen der Stadt anwesend gewesen sein sollen.
Essener Schwimmschule Molly hat keine Genehmigung für die gewerbliche Nutzung
Mit dem Verlauf des Gerichtstermins zeigt sich Marko Heisters, einer der Anwohner, nur bedingt zufrieden. Der Richter habe sich eher als Mediator gesehen und versucht, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, berichtet Heisters. Dabei sei vorgeschlagen worden, aus der Straße Hüskenbörde eine Anwohnerstraße zu machen und so die Zufahrt zu begrenzen. „Wie soll das gehen, wer soll das kontrollieren?“, fragt Heisters. Im Umfeld befänden sich verschiedene Institutionen, deren Besucher auch durch die Straße Hüskenbörde Richtung Ruhrallee führen.
„Wir Nachbarn sehen keine Möglichkeit der Einigung. Die Schwimmschule im Wohngebiet muss weg“, so Heisters. Der aktuelle Betreiber Yasin Cantürk hatte die Schwimmschule Molly im Oktober 2023 eröffnet, nachdem der bisherige Betreiber der Schwimmschule, die da noch „Delphin“ hieß, im Laufe des vergangenen Jahres nach 45 Jahren unfreiwillig den Standort verlassen musste. Der Mietvertrag war gekündigt worden, die Erben des langjährigen und inzwischen verstorbenen Vermieters wollten dort selbst eine Schwimmschule eröffnen. Mit dem Betrieb unter dem vorherigen Betreiber hatten die Nachbarn nach eigenen Aussage gut leben können, er habe alles getan, um Belästigungen durch seinen Betrieb von den Anwohnern fernzuhalten.
Anwohner in Essen-Bergerhausen wollen den weiteren Gerichtsweg beschreiten
Der neue Betreiber und die Nachbarn sahen sich jetzt bei Gericht. „Als der Richter feststellte, dass offenbar keine Einigung möglich ist, konnte er keine Entscheidung treffen, um nicht einer möglichen Hauptverhandlung vorzugreifen“, berichtet Heisters von dem Termin.
Einen Teilerfolg habe man dann doch erreicht: Die Stadt Essen müsse jetzt bis zum 31. Oktober dieses Jahres den inzwischen vorliegenden, nachträglich eingereichten Antrag zur gewerblichen Nutzung der Schwimmhalle prüfen. Die war nämlich in den 1970er Jahren nur als Privateinrichtung des damaligen Hausbesitzers genehmigt worden. Dass dort dann viele Jahrzehnte Kinder im Schwimmen unterrichtet wurden, war offenbar nie aufgefallen.
„Als ich hierher gezogen bin, gab es die Schwimmschule schon. Bei vielen Nachbarn ist das ähnlich. Wir dachten natürlich, dass das alles ordnungsgemäß genehmigt ist“, sagt Heisters, der nach Ansicht der Akten davon ausgeht, dass die Schwimmschule rückwirkend nicht genehmigungsfähig ist. Die Nachbarn beschweren sich über Lärm und Müll durch die Schwimmschulenbesucher und die zugeparkte Straße.
Die Prüffrist der Stadt Essen läuft bis Ende Oktober
„Wir warten also bis Ende Oktober. Sollte wider Erwarten der Antrag doch genehmigt werden, werden wir notfalls bis zum Oberverwaltungsgericht und sogar bis zum Bundesverfassungsgericht gehe. Hier muss endlich Ruhe einkehren“, kündigt Heisters an. Er befürchtet aber, dass sich die ganze Sache hinziehe, da bei der Stadt Personalmangel herrsche und den Nachbarn gesagt worden sei, dass keine Gefahr für Leib und Leben bestehe.
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Heisters macht sich indes Gedanken über Chlorfilter, Parkplätze, Rettungswege und den Brandschutz im Allgemeinen. Er wundert sich, dass der Stadt, die ja offenbar 45 Jahre lang Proben zur Feststellung der Wasserqualität entnommen und Gewerbesteuer eingenommen habe, die fehlende Genehmigung vorher nicht aufgefallen sei.
Essener Schwimmschulbetreiber wertet den Ausgang der Anhörung als Erfolg
Schwimmschulbetreiber Yasin Cantürk wertet die Entscheidung des Gerichts, die einstweilige Verfügung gegen seinen Betrieb nicht zuzulassen, als Erfolg. Die von den Nachbarn gewollte Schließung der Einrichtung habe das Gericht zurückgewiesen. „Wir haben ganz normal geöffnet“, sagt Cantürk. Jetzt sei die Stadt am Zuge.
Wie Burkhard Leise vom Stadtpresseamt bestätigt, wird die Bauaufsicht den nachgereichten Antrag auf gewerbliche Nutzung des Schwimmbeckens bis zur genannten Frist sorgfältig prüfen. Eine entsprechende Kommunikation werde danach erfolgen. Wann das sein werde, könne er derzeit nicht sagen.
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