Essen. Mit bloßem Auge lässt sich erkennen, dass einige Immobilien in Essen bauliche Mängel aufweisen. In einem Fall soll sich bald etwas ändern.
Wenn es um Problemimmobilien im Essener Norden geht, werden oft jene am Palmbuschweg und der Rahmstraße zuerst genannt. In Grün gestrichen, stapelt sich davor und in den Hinterhöfen oft der Müll. Auch die Bausubstanz lässt zu wünschen übrig: Risse in den Außenwänden und der Fassade sowie undichte Dächer. Bei einem der Gebäude am Palmbuschweg löst sich über einem der Fenster ein Mauerdreieck.
Auch Nachbarn eines Gebäudes an der Schonnebecker Pfeifferstraße hatten sich zuletzt über den unschönen Anblick in ihrer Straße beklagt. Lange Risse im Mauerwerk zeugen davon, dass Feuchtigkeit in das Gebäude eingedrungen ist, über der Haustür bröckelt zudem der Putz ab.
Auf Anfrage erklärt Stadtsprecherin Jacqueline Riedel, dass die Stadt nicht alle Privathäuser regelmäßig auf Baumängel kontrollieren könne. Riedel: „Kontrollen erfolgen, wenn es konkrete Hinweise zu einzelnen Immobilien gibt.“ Dies sei zum Beispiel auch im Fall der Immobilie am Palmbuschweg passiert. Sowohl das Ordnungsamt als auch die Bauordnung seien über den Zustand der Immobilie informiert. Riedel: „Allerdings kann die Bauordnung erst konkret einschreiten, wenn von der Immobilie eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht.“
Als weitere Möglichkeit, auch um baurechtliche Mängel aufzudecken, haben sich sogenannte Meldekontrollen erwiesen, die im Morgengrauen stattfinden und oft wie Razzien aufgezogen werden. Zuletzt war das im Mai an der Rahmstraße und am Palmbuschweg der Fall. Unter dem Schutz von Einsatzhundertschaften der Polizei prüften Kräfte des Einwohneramtes, ob die im Problemhaus gemeldeten Menschen auch tatsächlich anwesend waren. So kann Sozialleistungsmissbrauch aufgedeckt werden.
Wenn bei Meldekontrollen gravierende baurechtliche Mängel, zum Beispiel auch abgestellter Strom, herausgerissene Fenster oder undichte Dächer erkannt werden, kann ebenfalls durchgegriffen werden. Ordnungsdezernent Christian Kromberg sagte im vergangenen Jahr gegenüber der Redaktion mit Blick auf das Stadtgebiet: „Wir mussten etliche Immobilien für unbewohnbar erklären und räumen lassen. Wir gehen streng gegen diejenigen vor, die sich nicht an Regeln und Auflagen halten und der Umgebung Schaden zufügen.“
Kampf gegen Schrottimmobilien: Stadt Essen kauft Häuser
Die Mieter der Essener Schrottimmobilien, häufig Armutszuwanderer aus den neuen EU-Ländern in Südosteuropa, sind oft Opfer von Miethaien, die heruntergekommene Wohnungen zu überteuerten Preisen vermieten. An der Altenessener Rahmstraße und dem benachbarten Palmbuschweg leben laut Stadt 160 Menschen mit 16 verschiedenen Nationalitäten, darunter 50 Kinder. Die Fluktuation ist groß, Nachbarn berichten, es herrsche ein ständiges Kommen und Gehen.
Eine weitere Möglichkeit der Stadt im Kampf gegen Schrottimmobilien: Sie kann die Häuser aufkaufen, falls der oder die Eigentümer zu einem Verkauf bereit sind. So vor einigen Jahren geschehen an der Schalker Straße 138 in Katernberg. Auch dort ist die Fassade rissig und mit Farbe beschmiert. Nachdem die Stadt das Gebäude im Jahr 2019 gekauft hatte, wurde es zunächst vollständig geräumt. Ein Bausubstanzgutachten zeigt, dass das Gebäude aktuell nicht nutz- oder vermietbar ist und umfangreich saniert werden müsste. Das Mindestgebot für das 864 Quadratmeter große Grundstück lag seitens der Stadt bei 100.000 Euro und es gab tatsächlich mehrere Bewerber. Diese mussten allesamt angeben, wie sie das Gebäude in Zukunft nutzen wollen.
Problemimmobilie in Essen-Katernberg steht vor dem Verkauf
Die erste Bewerbungsphase endete im Mai, jetzt ist auch die zweite Phase abgeschlossen, bei der es Ortstermine und finale Gespräche gegeben haben soll. Wie viel Geld die Interessenten geboten haben, sagt die Stadt aus Datenschutzgründen nicht. Stadtsprecherin Jacqueline Riedel: „Die zweite Bewerbungsphase ist abgeschlossen. Es sind mehrere Bewerbungen eingegangen, die seitens der Verwaltung geprüft wurden.“ Derzeit werde die Gremienbeteiligung vorbereitet, um einen Verkaufsbeschluss herbeizuführen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll darüber voraussichtlich im Januar 2024 entscheiden.
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