Essen. Cannabis ist legalisiert worden. Im öffentlichen Raum bleibt Kiffen vielerorts verboten, eine Karte gibt Aufschluss.

Cannabis ist von der Bundesregierung legalisiert worden. Trotzdem darf man künftig nicht überall in Essen kiffen: In weiten Teilen des Stadtgebiets bleiben Joints auf offener Straße verboten.

Denn das Gesetz der Berliner Ampel-Koalition sieht vor: Im Abstand von 200 Metern um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätze darf auch künftig kein Cannabis im öffentlichen Raum konsumiert werden. Auch nicht in öffentlich zugänglichen Sportstätten oder in Fußgängerzonen (zwischen 7 und 20 Uhr).

Jetzt gibt es eine Karte im Internet, die straßenscharf die künftigen Verbotszonen zeigt. Die Daten sind weder ganz vollständig noch offiziell – doch klar ist schon jetzt: Weite Teile im Essener Stadtgebiet sind für Kiffer künftig tabu. Das gilt besonders für Stadtteilzentren und alle dicht besiedelten Quartiere in Essen – was in der Natur der Sache liegt, wenn die Verbotszonen rund um Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen gezogen werden.

Hier geht es zur interaktiven Karte.

Weite Teile Essens sind Verbotszonen – doch es gibt einige kuriose Ausnahmen:

  • Auf der Rüttenscheider Straße zwischen Kahrstraße und Christoph-/Dorotheenstraße gibt es keine Verbotszone – das bedeutet, dass auch am Rüttenscheider Stern künftig der Konsum von Cannabis legal sein könnte. Riecht’s am Stern künftig nach Marihuana statt nach Latte Macchiato?
  • Der Haumannplatz zwischen Holsterhausen und Rüttenscheid, direkt vor dem Polizeipräsidium und am Landgericht, fällt in keine Verbotszone. Die Grünfläche ist besonders an Abenden ein beliebter Jugend-Treffpunkt.
  • Die Altendorfer Straße, auch die Kreuzung Helenenstraße, wäre frei von Verbotszonen zwischen B 224 (Hans-Böckler-Straße) bis tief in Altendorfs Kern hinein, bis zur Kreuzung Serlostraße. Die Gegend gilt schon jetzt bekanntlich als einer der Brennpunkte im Stadtgebiet.
  • Noch ein beliebter Treffpunkt, auch unter Jugendlichen, könnte künftig Kiffer-Hot-Spot sein: Die Regattatribüne am Baldeneysee, Freiherr-vom-Stein-Straße.
  • Kurios: Das Zollverein-Gelände ist etwa zur Hälfte Verbotszone – vorm Doppelbock-Gerüst ist Kiffen verboten, dahinter – also vorm Ruhr Museum – wäre es erlaubt. Die östliche Hälfte der Kokerei: keine Verbotszone; die westliche Hälfte: Verbotszone. Das liegt an umliegenden Kitas und Schulen, deren 200-Meter-Verbotsradien bis aufs Welterbe-Gelände reichen.

Wird Essen „Cannabis“-Modellkommune? Entscheidung wird immer wieder vertagt

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Das neue Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten. Dann dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen. Verkauft werden soll die Droge von so genannten Anbau-Vereinigungen („Cannabis-Clubs“), die nicht gewinnorientiert sind. Um Mitglied zu sein in einem solchen Club, muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

Offiziell noch unklar ist, ob Essen eine „Modellkommune“ wird in Sachen Cannabis – einige Städte wie etwa Bochum streben an, lizensiert und kontrolliert Cannabis zu verkaufen. Im Rat der Stadt hatten Linke und die „Partei“ im Mai 2023 einen entsprechenden, gemeinsamen Antrag gestellt – die Entscheidung darüber wurde bis jetzt immer wieder verschoben. Da die CDU sich klar dagegen aussprach, dass Essen Modellkommune wird, dürfte das Ansinnen aber keine Chance haben.

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