Essen. Die Position der Stadt, das Bürgerbegehren für „unzulässig“ zu erklären, löst Protest aus. Ob der wieder vor Gericht führt, ist aber noch offen.

Die Entscheidung der Stadtverwaltung, das Klinik-Begehren für „unzulässig“ zu erklären, sie bedeutet womöglich das endgültige Aus für die Bürgerbeteiligung in dieser Frage. Entsprechend frustriert zeigten sich am Dienstag die Organisatoren des Begehrens und warteten mit harschen Kommentaren auf: „Angst und Feigheit“ vor dem Willen der Bürgerinnen und Bürger seien wohl „so groß, dass man nichts mehr an politischer Verkommenheit auslässt“. Der Protest soll weitergehen, ob die Initiative aber erneut vor Gericht zieht, ist ungewiss.

Sie müsste dies tun, wollte sie den Vorstoß für eine Neuordnung der Krankenhaus-Landschaft im Essener Norden nicht endgültig begraben. Denn so wie der Rat nur über zulässige Fragen entscheiden darf und ansonsten durch die Kommunalaufsicht ausgebremst wird, so können auch Bürgerentscheide diese politischen Abstimmungen nur in zulässigen Fragen ersetzen.

Linkspartei spricht von einer „fragwürdigen Rechtsauffassung der Stadt“

Die Stadt hatte zum wiederholten Mal die gutachterliche Stellungnahme einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei eingeholt, um ihre Position zu untermauern. Die Initiative hält dagegen: „Unseres Erachtens wird hier offensichtlich mit Taschenspielertricks versucht, Bürgerwille zu verhindern.“

Dass das Begehren sehr wohl zulässig ist, müsste das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entscheiden, wo die Initiative schon einmal erfolgreich vorsprach, als sie die städtische Kostenschätzung einforderte. Die Erfolgsaussichten hält man für gar nicht mal so schlecht und weiß sich damit einig mit der Linkspartei.

Deren Sprecher Wolfgang Freye forderte die Stadtspitze am Dienstag auf, bürgerschaftliche Einmischung zu „unterstützen, statt sie mit einer fragwürdigen Rechtsauffassung zu verhindern“. Die Initiative juristisch abzubügeln, offenbare einen „völlig unangemessenen Umgang mit dem Thema der Krankenhausversorgung im Essener Norden“.

Ein erneuter Gang vors Verwaltungsgericht kostet einige tausend Euro

Fehlende finanzielle Mittel seien ebenso wenig ein Argument, das Begehren als unzulässig zu brandmarken, wie die Forderung, eine vierseitige Begründung 1:1 an die Unterschriftenlisten zu heften: „Damit hätte die Verwaltung einen mächtigen Hebel, die praktische Durchführung von Bürgerbegehren zu erschweren, wenn nicht sogar zu verunmöglichen“, klagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Heike Kretschmer: „Die Verwaltung pickt sich raus, was ihr gerade passt.“

Allein: Ein erneuter Gang vors Verwaltungsgericht dürfte einige tausend Euro kosten, womöglich noch mehr. Deshalb formuliert die Initiative erst einmal im Ungefähren: „Wir werden weiter den Protest organisieren und geben nicht eher Ruhe, bis es ernsthafte Pläne für ein Krankenhaus im Essener Norden gibt.“ In der Ratssitzung am Mittwoch hat man derweil einen Fürsprecher als Unruhestifter: Die SPD wie auch Arbeiterwohlfahrt und Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatten das Bürgerbegehren stets unterstützt.