Essen-Holsterhausen. 55 Euro musste ein Essener bezahlen, weil er auf „Straßenbegleitgrün“ parkte. Er fühlt sich von der Stadt ungerecht behandelt.

  • Seit zehn Jahren parkt Gerd Harms auf einem unbefestigten Streifen in Essen-Holsterhausen
  • Nun bat ihn die Stadt Essen zur Kasse: 55 Euro musste er für das Parken auf „Straßenbegleitgrün“ zahlen
  • Harms fühlt sich ungerecht behandelt. Von einer Grünfläche könne man an der betroffenen Stelle nicht sprechen, so seine Kritik

Gerd Harms ist wütend auf die Stadt. Seit zehn Jahren parkt er regelmäßig auf einem unbefestigten Streifen in der Straße Am Mühlenbach. Immer dann, wenn er in seinen Kleingarten möchte. Der befindet sich dort ganz in der Nähe. Nun hat er allerdings zum ersten Mal ein Knöllchen bekommen – und zwar ein saftiges. 55 Euro wurden für den Essener fällig.

Harms betont, ihm gehe es nicht ums Geld. Er fühlt sich von der Stadt ungerecht behandelt. Anfang September habe er wie gewohnt auf dem Streifen geparkt, berichtet er. Am späten Nachmittag sei er dann zu seinem Wagen gekommen und unter dem Scheibenwischer den Hinweis des Ordnungsamtes gesehen. „Ich hielt das zuerst für einen Scherz“, sagt Harms.

Kritik des Esseners: Stadt habe vor Ort schon lange nichts mehr gepflegt

Wenige Tage später flatterte jedoch ein Brief der Stadt ins Haus: Er habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen und müsse ein Verwarngeld in Höhe 55 Euro zahlen. Harms nutzte das Instrument einer schriftlichen Anhörung. Danach sei ihm mitgeteilt worden, dass seine Einlassung die Behörde nicht veranlasse, von der Verwarnung abzusehen. Grund: Bei der von ihm genutzten Fläche handele es sich um Straßenbegleitgrün, das „nicht beparkt“ werden dürfe.

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Das sieht Harms anders. „Es handelt sich um einen unbefestigten Streifen neben der Fahrbahn, der mit Erde und Schotter versetzt ist“, erklärt er. „Keinesfalls kann dies als Straßenbegleitgrün bezeichnet werden.“ Er habe den Eindruck, die Stadt habe dort seit mindestens zehn Jahren nichts mehr gepflegt.

Stadt Essen: Auf den Pflegezustand des Grünstreifens kommt es nicht an

Auf Anfrage teilte die Stadt mit, man könne aus Datenschutzgründen keine Angaben zu konkreten Fällen machen. Fest stehe aber, dass es in Essen verboten sei, auf Grünflächen zu parken. Dazu gehöre auch das Parken auf Baumbeeten, Grünflächen und auf dem Straßenbegleitgrün. „Da der Schutz der Anlagen ein hohes Gut ist, wurde die Regelgeldbuße hierzu auf 55 Euro festgelegt“, heißt es aus der Verwaltung.

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Auf den Pflegezustand eines Grünstreifens komme es dabei nicht an. „Sicherlich sind diese oft gerade deswegen in einem schlechten Zustand, weil Fahrzeuge darauf geparkt werden und das Grün durch Bodenverdichtung zerstört wird“, so die Stadt.

Parkverbot auf Grünflächen hat nichts mit Bußgeldkatalog der StVO zu tun

Viele Parkvergehen sind jetzt teurer

Nach dem am 9. November in Kraft getretenen, bundesweit gültigen neuen Bußgeldkatalog sind viele Parkvergehen teurer geworden und werden nun mit Strafen über 50 Euro geahndet.

Für das Parken in zweiter Reihe werden beispielsweise jetzt 55 statt bisher 20 Euro fällig. Auch wer unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, zahlt 55 Euro (statt wie bisher 35 Euro).

Noch teurer wird es, wenn parkende Autos jemanden auf einem Geh- oder Radweg behindern oder gefährden. In diesem Fall werden 80 Euro fällig.

Das Verbot, auf Grünflächen zu parken, ergibt sich aus der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen“. Es hat also nichts mit dem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung zu tun, der die Strafen für andere Parkvergehen festlegt. Für viele Vergehen sind die Bußgelder kürzlich erhöht worden. Die Stadt Essen plant dagegen derzeit nicht, die Regelgeldbuße für das Parken auf Straßenbegleitgrün zu erhöhen.

Allerdings ergebe sich auch schon aus Paragraf 12, Abschnitt 4, der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass „zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen sind, wenn er dazu ausreichend befestigt ist“, so die Stadt. Sonst sei an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

„Schon daraus resultierend sollte Fahrzeugführer*innen bewusst sein, dass ein Parken jenseits befestigter Flächen sowie jenseits der Fahrbahn bzw. Seitenstreifen nicht erlaubt ist“, wird in der Antwort der Stadt weiter ausgeführt. Dafür braucht es also kein eigenes Parkverbot-Schild. Gerd Harms hat das Verwarngeld inzwischen, wie er sagt, „zähneknirschend bezahlt“.