Essen. Stadt Essen will die Privilegien für E-Mobilität um ein Jahr verlängern. Warum das mit einem anderen Ziel der Parkraumbewirtschaftung kollidiert.
E-Autos sollen ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2022 kostenlos auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen parken dürfen. Das schlägt die Stadtverwaltung dem Rat der Stadt vor. Ausgenommen sollen „wegen des hohen Parkdrucks“ auch weiterhin die Parkplätze sein, die für das Bewohnerparken vorgesehen sind. Auch darf die Höchstparkdauer nicht überschritten werden, weshalb E-Autos eine Parkscheibe, die die Ankunftszeit dokumentiert, hinter die Frontscheibe legen müssen.
Das Privileg für E-Autos und so genannte „Plug-in-Hybride“ – sie besitzen neben dem Verbrenner eine Aufladungsfunktion an der Steckdose – wurde erstmals im Mai 2019 beschlossen und trat ab November desselben Jahres in Kraft. Damals lag die Zahl der E-Autos in Essen bei unter 1000, mittlerweile sind es rund 3300. Sie sind kenntlich an dem „E“, das am Ende des Nummernschildes eingeprägt ist. Sinn der Sache ist es, auch mit derlei Bevorzugungen Anreize für den Kauf eines E-Autos zu schaffen.
Bisher machen E-Autos nur ein Prozent des Fahrzeugbestandes in Essen aus
Trotz beachtlichen Wachstums, machen E-Autos dennoch derzeit nur rund ein Prozent des gesamten Essener Kfz-Bestandes aus. Für Ordnungsdezernent Christian Kromberg ist es daher auch vertretbar, die Privilegierung noch einmal zu verlängern und einen Teil der Essener Parkplätze teilweise der Fluktuation zu entziehen. „Natürlich erzielen wir mit den Parkgebühren auch Einnahmen, aber vor allem soll so das Dauerparken in Zentrumsbereichen verhindert werden.“ Auch im Interesse des Einzelhandels sei hier Fluktuation das Ziel.
Um flexibel auf künftige Entwicklungen reagieren zu können, ist deshalb die Verlängerung auch zunächst für nur ein Jahr vorgesehen. „Wenn die Zahl der E-Autos stark wächst, dann müssen wir neu nachdenken.“ Keineswegs solle die Parkraumbewirtschaftung in Frage gestellt werden. Die Zustimmung des Rates für die Privilegierung darf als sicher gelten.
Das Recht auf kostenfreies Parken an Ladesäulen-Parkplätzen gilt weiterhin
Unabhängig von dem kostenfreien Parken auf Parkflächen für die Allgemeinheit, können E-Autos auch weiterhin bis zu vier Stunden kostenlos auf Parkplätzen mit Ladesäulen abgestellt werden. Ihre Anzahl soll weiter wachsen, in der Regel geht das zu Lasten der allgemein verfügbaren Parkplätze. Ähnliches gilt für Park-Flächen speziell für Car-Sharing-Fahrzeuge. Auch sie sollen möglichst überall wachsen, auch hier soll die Allgemeinheit zurückstehen.
Mit der Verknappung des Parkraumes für private Benzin- und Diesel-Fahrzeuge und der Privilegierung von Gemeinschafts- und E-Mobilität will die Stadt erklärtermaßen erwünschtes Mobilitätsverhalten fördern und zunehmend als unerwünscht deklariertes dämpfen, was allerdings nicht immer konfliktfrei abläuft.