Essen-Kettwig. Im Bauauschuss wird der Antrag zu einem Planverfahren für die Villa Ruhnau diskutiert. Dies sind die Fragen der Politiker an die Verwaltung.

Der Erhalt bzw. Teilabriss der Villa Ruhnau sowie Verkauf und Bebauung des dahinter liegenden städtischen Grundstücks werden am Donnerstag, 18. Februar, Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB) sowie in der Bezirksvertretung IX sein.

Im ASPB steht zur Entscheidung der von der Ratsfraktion Die Linke sowie den Ratsgruppen Die Partei und Tierschutz Essen gestellte Antrag mit dem Ziel des Schutzes von Villa und Park. „Mit einer Überplanung des Geländes am Bögelsknappen sollen die bauplanungsrechtlichen Formalia geschaffen werden, den Abriss der Villa verbieten zu können sowie den geplanten großformatigen Wohnungsbau mit 40 Wohneinheiten und 90 Tiefgaragenplätzen unter Opferung des alten Villa-Parks zu verhindern“, erläutert Holger Ackermann (Tierschutz). „Unser Antrag wird im Stadtplanungsausschuss wie auch in der Bezirksvertretung IX, deren Einbeziehung für uns unabdingbar ist, beraten“, so der sachkundige Bürger im ASPB.

Welche Planungen des Investors sind der Verwaltung bekannt?

Gleichzeitig wird im ASPB, allerdings nur dort, ein Antrag von CDU/Grünen zur Bebauung des Parkgrundstücks unter Fällung des alten Baumbestandes beraten werden. Ackermann: „Es ist unverständlich, dass CDU und Grüne die Bezirksvertretung IX bei dieser Beratung ausgrenzen.“

Ergänzend haben die Politiker einen Fragenkatalog an die Verwaltung übersandt. Unter anderem wollen sie wissen, welche Planungen des Investors der Verwaltung bekannt sind und wann diese den politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Neben Informationen zu Wohneinheiten und Tiefgarage soll die Verwaltung bekanntgeben, wie Eingriffe in die Umgebung stattfinden und die Hektar Wald benennen, die entfernt werden. Auch nach dem Abstand der Bauten zum angrenzenden Wald wird gefragt.

Gab es Absprachen mit dem Investor bezüglich des städtischen Grundstücks?

Warum gab es kein öffentliches Bieterverfahren? Wie passt dies zur Berichterstattung, wonach der Investor als Höchstbietender ein Bieterverfahren gewonnen habe? Gab es weitere Interessenten ohne Bauabsichten? Wenn ja, warum werden diese nicht beim Verkauf berücksichtigt? Antworten auf diese Fragen und die Zusagen der Verwaltung bzw. „politischer Kreise“ an den Investor bezüglich des Grundstücks interessieren die Antragsteller ebenfalls. Warum ist der Ausschussvorsitzende des ASPB an den Eigentümer der Villa herangetreten und nicht, wie von ihm selbst gefordert, zunächst die Verwaltung?

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Ob es zwischen Februar 2019 (Ablehnung des Grundstücksverkaufs durch den ASP) und September 2020 (Einreichung Abrissantrag) eine Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und dem Eigentümer der Villa gegeben habe und den Inhalt der Gespräche, wollen die Antragsteller wissen. Zudem geht es um den Abrissantrag, und ob der Eigentümer die Absicht habe, die Kündigungen der Mieter zurückzunehmen.

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