Essen. Gäste sitzen wegen Corona lieber draußen. Deshalb wünscht sich der Dehoga, dass die Außengastronomie länger öffnen darf. Was die Stadt sagt.
Die vergangenen Wochen haben den Gastwirten bestes Biergartenwetter beschert. Das kommt freilich wie gerufen in diesen Corona-Zeiten, denn die Gäste wollen lieber im Freien sitzen als in den Räumen der Restaurants. Einige Gastwirte in Essen haben deshalb ihre Außenterrassen erweitert oder überhaupt erstmal solche geschaffen. Die Stadt hat sie dabei möglichst unbürokratisch unterstützt.
Doch das Problem: In den Gaststätten muss draußen spätestens um 24 Uhr Schluss sein, je nach Lage des Restaurants auch schon um 22 Uhr. Dabei würden die Gäste in lauen Sommerabenden sicher gerne länger im Biergarten verweilen und das eine oder andere Gläschen noch trinken.
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Nordrhein hat deshalb die Städte angeschrieben, ob sie diese Sperrzeiten für die Außengastronomie nicht verkürzen könnten. Sprich: Die Biergärten sollen abends länger öffnen dürfen. „Sie ermöglichen es unseren von der Corona-Krise schwer getroffenen Gastronomen, Mehrumsätze zu generieren, die sonst nicht erzielt werden können“, heißt es in dem Schreiben. Denn die Gäste seien derzeit nicht bereit, nach drinnen zu wechseln. „Wir wünschen uns, dass die Städte prüfen, was rechtlich möglich ist“, unterstrich Thomas Kolaric, Dehoga-Geschäftsführer für die Region Nordrhein.
Dehoga: Längere Öffnungszeiten für Biergärten bis in den Winter
Der Verband macht sich darüber hinaus dafür stark, dass die längeren Öffnungszeiten für die Außengastronomie auch für den Herbst und Winter gelten sollen. Denn der Verband rechnet nicht damit, dass sich die Situation in den kalten Monaten deutlich ändern wird. „Unsere Unternehmer fürchten bereits jetzt die Herbst- und Winterzeit, in der es nicht möglich ist, draußen die Gastronomien zu öffnen“, macht der Verband deutlich.
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Die Stadtverwaltung sieht darin keine Ermessensfrage, über die die Stadt entscheiden kann. Denn das Landesimmissionsschutzgesetz regele diese Öffnungszeiten, so Sprecherin Silke Lenz. Die Stadt gehe bereits sehr großzügig mit den Möglichkeiten um, die das Gesetz zulasse. Heißt: Wenn die Biergärten nicht in Wohngebieten oder zum Beispiel in der Nähe von Altenheimen liegen – also in Außenbereichen, dann erlaube sie Öffnungszeiten bis 24 Uhr. Ansonsten ist 22 Uhr Schluss. „Der Schutz der Anwohner vor Lärm ist rechtlich geregelt“, so Silke Lenz.
Stadt Essen erlässt Gastwirten Teil der Sondernutzungsgebühr
Stadt und Politik in Essen sind den von Corona gebeutelten Gastronomen unterdessen schon ein großes Stück entgegen gekommen. Zum einen bezahlen die Gastwirte bis Jahresende nur die Hälfte der üblichen Sondernutzungsgebühren für ihre Außenterrassen. Zum anderen prüft die Stadt sehr wohlwollend, ob eine Erweiterung der Außengastronomie auch auf Parkplätzen oder anderen Freiflächen möglich ist.
„Wir sind der Stadt auch sehr dankbar, dass sie sich für uns engagiert“, betonte der Essener Dehoga-Chef Reinhard Schriever. Dennoch gab es kürzlich Kritik aus den Reihen der Gastronomen, denen die Bearbeitung ihrer Anträge auf Ausweitung der Außengastronomie nicht schnell genug ging. Die Stadt hat daraufhin nachgebessert und verspricht nun ein Eilverfahren mit maximal zwei Tagen Bearbeitungszeit.
Vergleichsweise wenige Anträge auf Erweiterung der Außengastronomie
Allerdings überrascht, dass in Essen vergleichsweise wenige Gastwirte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, zusätzliche Flächen draußen zu schaffen. Anfang der Woche sprach die Stadt von insgesamt 70 Anträgen, die sich bislang dazu erreicht haben. Zum Vergleich: In Düsseldorf sind es 323 Anträge gewesen.
Auch Schriever reagierte erstaunt: „Ich hätte mit mehr Anträgen gerechnet.“ Er vermutet jedoch, dass es betriebswirtschaftliche Gründe dafür gibt. „Man kann nur soviel bewirtschaften, wie man auch schafft. Viele Mitarbeiter sind jedoch noch in Kurzarbeit.“
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