Essener Norden. Markus Gosdzik ist der neue Schiedsmann für den Essener Norden. Er will zerstrittene Nachbarn versöhnen und damit die Gerichte entlasten

Streit zwischen Nachbarn passiert schneller als man denkt. Doch manchmal ufert er aus, kommt es zu Beleidigungen und Sachbeschädigungen. Schnell wird dann ein Rechtsanwalt oder ein Gericht angerufen. Doch es geht auch anders. Schiedsmänner und Schiedsfrauen versuchen, zwischen den Bürgern zu vermitteln und den Streit einvernehmlich zu schlichten. Einer von ihnen ist Markus Gosdzik: Seit April diesen Jahres ist er für Vogelheim, Karnap und Altenessen-Nord zuständig.

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Zuhören, dabei neutral bleiben, sich in andere Menschen hineinversetzen, ihnen auf Augenhöhe begegnen, gleichzeitig vermitteln und moderieren – es braucht viele Eigenschaften, um als Schiedsmann erfolgreich arbeiten zu können. Eigenschaften, von denen der 49-jährige Karnaper Markus Gosdzik überzeugt ist, dass er sie für sein neues Ehrenamt mitbringt. „Ich bin bereits seit sechs Jahren hauptamtlicher Schöffe am Jugendgericht, habe also schon eine Menge Erfahrung mit dem Rechtssystem“, sagt der Familienvater. Als er gehört habe, dass das Amt des Schiedsmann neu besetzt werden muss, hat er nicht einen Augenblick lang gezögert und sich beworben. „Die Themen Recht und Rechtsprechung sind einfach meines“, sagt er.

Er ist seit vielen Jahren in der katholischen Gemeinde tätig

Genauso wie das ehrenamtliche Engagement: Denn Markus Gosdzik ist seit vielen Jahren in der katholischen Gemeinde in Karnap tätig und im Vorstand des Bürgervereines Karnap. Der war kurz vor der Auflösung, als er sich entschlossen hat, in den Vorstand zu gehen. „In den vergangenen fünf Jahren haben wir einiges bewirken können“, sagt er. Der Bücherschrank auf dem Karnaper Markt, der Kistengarten auf der Thusneldastraße, der jährliche Martinszug mit Reiter und Kapelle – vieles habe der Bürgerverein bereits auf die Beine gestellt.

Ein offizielles Schild weist daraufhin, dass hier der Schiedsmann für die Stadtteile Vogelheim, Karnap und Altenessen-Nord lebt.
Ein offizielles Schild weist daraufhin, dass hier der Schiedsmann für die Stadtteile Vogelheim, Karnap und Altenessen-Nord lebt. © FUNKE Foto Services | André Hirtz

Durch beide Ehrenämter ist Markus Gosdzik in Karnap bereits bekannt wie ein bunter Hund, „man ist ja dann auch Sprachrohr und Repräsentant des Stadtteils“, sagt er. Und so macht es für ihn Sinn, auch das dritte Ehrenamt anzunehmen: „Gerade durch meine Bekanntheit hoffe ich, dass die Bürger mir vertrauen und zu mir kommen.“

Die ersten drei Fälle hat er erfolgreich geschlichtet

Bislang kam er als Schiedsmann drei Mal zum Einsatz, konnte alle drei Fälle zum Guten wenden, hat das Gespräch erfolgreich gelenkt und einen Kompromiss, mit dem alle leben können, bewirkt. „Die Fälle waren typische Nachbarschaftsstreitigkeiten, die eskaliert sind. Meist, weil man im Vorfeld nicht vernünftig miteinander gesprochen hat“, sagt er. Vor jedem Gespräch klärt er über die Regeln auf, die von beiden Parteien eingehalten werden müssen: Keine Beleidigungen, wenn einer redet, dann hört der andere zu, ohne zu unterbrechen, lauten die wichtigsten.

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Alles, was dann beschlossen wird, gilt. „Die Akte ist dann zu.“ Sein Amt beinhaltet aber nicht nur die Schlichtung, sondern auch viel Papierkram: Alles muss in verschiedenen Formularen genau protokolliert werden. Das fällt ihm Gott sei Dank nicht schwer. Dabei konnte der Karnaper coronabedingt noch gar nicht an der nötigen Schulung, die alle neuen Schiedsleute normalerweise erhalten, teilnehmen. Das wird er im Herbst nachholen. Für ihn ist vor allen Dingen eines wichtig: dass er das Amt ausfüllen kann. „Und das haben mir schon die ersten Fälle gezeigt“, sagt er voller Optimismus.

Der Schiedsmann wird von der Bezirksvertretung gewählt

Die Aufgabe von Schiedsleuten ist es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Sie befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden.

In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.

Zuständig für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Schiedsperson kann jeder werden, der das 30. Lebensjahr vollendet ha t, nicht älter als 70 Jahre ist, in dem Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt.

Sie wird für fünf Jahre von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung gewählt und von den Präsidenten bzw. Direktoren der Amtsgerichte ernannt.

Die Gebühren des Schiedsamtes sind gesetzlich festgelegt. Sie betragen je nach Fall zwischen 10 Euro und 40 Euro, zuzüglich Auslagen.

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