Essen-Bochold/Bergeborbeck. . Der Posten im Schiedsamtbezirk 8 ist seit 18 Monaten vakant, seit der letzte Schiedsmann abdankte. Bewerber aus den Stadtteilen sind willkommen.
Ärger mit dem Nachbarn, Beleidigung, Verleumdung oder Körperverletzung: Wer sich ungerecht behandelt oder gar bedroht fühlt, der ist beim Schiedsmann an der richtigen Adresse. Der versucht, Streitigkeiten zu schlichten und diese ohne private Klage aus dem Weg zu räumen. In Essen gibt es 18 Schiedsamtsbezirke, in denen auch vier Frauen tätig sind. Doch es gibt ein Problem: „Die Stelle für Bochold und Bergeborbeck ist schon seit anderthalb Jahren nicht besetzt“, sagt Stefan Hagemann, Vorsitzender der Bezirksvereinigung Essen im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
Stefan Hagemann schlichtet als Schiedsmann in Kray, beispielsweise, wenn eine Anzeige bei der Polizei ins Leere lief, „weil die Staatsanwaltschaft diese mangels öffentlichen Interesses eingestellt hat“, wie er sagt. Aber auch dann, wenn noch gar keine Klage ergangen ist und die Chance besteht, den Ärger in einem sachlichen Gespräch mit den Kontrahenten bereits im Vorfeld aus dem Weg zu räumen.
Schiedmann Albersmeyer war 30 Jahre im Amt
Für den Bereich Bochold/Bergeborbeck war lange Zeit der Bocholder Manfred Albersmeyer verantwortlich, bevor der Sohn eines Rechtsanwalts Anfang 2017 und nach 30 Jahren ehrenamtlicher Arbeit seinen Posten aus gesundheitlichen Gründen räumte. „Der Amtskollege ist erst im hohen Alter von 79 Jahren ausgeschieden“, erinnert sich Hagemann. Deshalb war die Besetzung im Schiedsamtsbezirk 8 lange Zeit kein Thema. Er hat das ja auch sehr gut gemacht.“
Dennoch: Die Suche nach einem Nachfolger zieht sich hin, ist aber dringend notwendig, da Schiedsmann Gerhard Koch, eigentlich für Dellwig, Frintrop und Bedingrade-Nord zuständig, momentan auch in Bochold und Bergeborbeck einspringen muss.
Etwa zehn Fälle pro Jahr in Bochold und Bergeborbeck
Es ist also nicht die erste Suchmeldung, die Hagemann verschickt, aber irgendwie will es im Schiedsamtsbezirk 8 nicht so richtig klappen. „Wir haben zwar ein paar Bewerber, doch die wohnen nicht im Stadtteil, sondern nur in Grenzlage.“ Die Statuten lassen da nur wenig Spielraum: Die Aufteilung der Bezirke ist strikt nach Hausnummern geordnet. „Selbst wenn ein Bewerber an einer langen Hauptstraße wohnt, die sich durch mehrere Stadtteile zieht, wird sorgsam auf Stadtteilgrenzen geachtet.“ Ein paar Meter Distanz seien da zwar nicht relevant, doch mehrere Kilometer vom Stadtteil entfernt sind schon problematisch. Hagemann: „Der jeweilige Schiedsmann soll sich eben gut vor Ort auskennen, um die Befindlichkeiten der Menschen dort einschätzen zu können. Das wäre beispielsweise bei einem Borbecker, der in Steele Dienst tut, nur bedingt gegeben.“
Die Suche geht also weiter, weshalb Hagemann noch einmal das Anforderungsprofil umreißt: Der Bewerber müsse zwar keine juristische Vor- oder Ausbildung haben, aber der Persönlichkeit nach für den Job geeignet sein. Neben der erwähnten Residenzpflicht in Bochold oder Bergeborbeck müsse der Interessent mindestens 30 Jahre alt sein, höchstens jedoch 70. „Die Obergrenze ist eher als Kann-Bestimmung zu verstehen“, so Hagemann. „Im Durchschnitt sind die Schiedsfrauen und Männer in Essen 68 Jahre alt.“ Was auch damit zu tun hat, dass Senioren häufig mehr Zeit haben, um sich mit Schlichtungsterminen, von denen es im Schiedsamtsbezirk 8 in den vergangenen zehn Jahren zehn Fälle pro Jahr gab, zu beschäftigen.
Junge Familienväter oder Mütter bewerben sich auch eher selten. „Es ist klar, dass es sich beim Schlichtungstermin um einen offiziellen Rechtsakt handelt“, so Hagemann. „Da wird das Wohnzimmer schon aus Gründen des Datenschutzes zum Amtsraum.“ Kinder dürften da nicht herumtollen. Und die Stadt Essen stelle – im Vergleich zu einigen anderen Kommunen – keinen Raum zur Verfügung. „Dafür zahlt sie den Schlichtern eine Aufwandsentschädigung. Aber reich wird man durch das Schiedsamt ganz sicher nicht.“
>> KONTAKT FÜR BEWERBER
Für den Schiedsamtsbezirk 8 (Bochold/Bergeborbeck) ist das Amtsgericht Borbeck zuständig. Kontakt: Marktstraße 70, Postfach 11 01 51, 45331 Essen.
0201-8680-0; Fax: 0201 8680-250.
Betreut werden die Essener Schiedspersonen durch die Bezirksvereinigung Essen im BDS und das Essener Rechtsamt.
Info: www.bds-essen.de oder
0176 23350952, Hagemann.