Essen. Star-Chirurg und „Leber-Papst" Christoph Broelsch darf auf eine niedrigere Strafe hoffen, als Staatsanwalt Hans-Joachim Koch sie angedacht hatte. Der Mediziner soll krebskranken Kassenpatienten angeboten haben, sie gegen eine Spende selbst zu operieren. Im September beginnt der Prozess.
Star-Chirurg und „Leber-Papst" Christoph Broelsch darf auf eine niedrigere Strafe hoffen, als Staatsanwalt Hans-Joachim Koch sie angedacht hatte. Der Mediziner soll krebskranken Kassenpatienten angeboten haben, sie gegen eine Spende selbst zu operieren. Im September beginnt der Prozess.
"Räuberische Erpressung" kein Anklagepunkt mehr
Das Landgericht Essen hat am Freitag die Anklage gegen den 64-Jährigen aus Düsseldorf, der bis 2007 am Essener Universitätsklinikum operierte, zugelassen. Nach WAZ-Informationen wurden die Anklagevorwürfe gegen den Chirurgen Christop Broelsch deutlich reduziert. Der Mediziner aus Düsseldorf arbeitete bis 2007 am Universitätsklinikum Essen.
Danach sieht das Gericht aus rechtlichen Gründen keinen Verdacht, dass der „Professor Dr. med. Dr. hc. mult." sich der räuberischen Erpressung in acht Fällen schuldig gemacht habe. Vorwürfe wie Vorteilsannahme, Nötigung, Bestechlichkeit oder Steuerhinterziehung bleiben aber bestehen.
Broelsch soll krebskranken Kassenpatienten gegen „Spenden" in Höhe von bis zu 15.000 Euro angeboten haben, sie selbst zu operieren. Insgesamt soll er so 200.000 Euro kassiert haben. Die Anwälte des Mediziners argumentieren, dass die Vorwürfe aus rechtlichen Gründen keine Straftaten darstellen. Zum Teil gibt das Gericht ihnen Recht. Das Verfahren ist für den Herbst geplant.