Essen. Die Essener Staatsanwaltschaft hat eine weitere Anklage gegen den suspendierten Chefarzt des Uniklinikums Essen erhoben. Prof Christoph Broelsch soll Spenden von Patienten nicht versteuert und gewerbsmäßig betrogen haben.
Die Staatsanwaltschaft Essen hat nun weitere Vorwürfe gegen den suspendierten Chefarzt des Uniklinikums Essen, Prof. Christoph Broelsch, in eine Anklage münden lassen. Broelsch wird vorgeworfen, Steuern hinterzogen und gewerbsmäßig betrogen zu haben. Im Oktober hatte die Behörde bereits wegen räuberischer Erpressung, Betrugs und Vorteilsnahme Anklage erhoben.
Der 64-jährige, einst renommierte Mediziner, dem vorgeworfen wird, totkranke Patienten nur gegen Spenden operiert zu haben, soll diese Zahlungen in den Jahren 2002 bis 2004 nicht versteuert haben. Die Einkünfte aus 2005 und 2006 habe er verspätet angegeben, als gegen ihn bereits steuerlich ermittelt wurde. „Bei diesen Steuerverkürzungen handelt es sich um erhebliche Einkünfte”, erklärte Oberstaatsanwältin Matthiesen.
Nicht selbst operiert, aber Geld kassiert
Betrug wird Broelsch vorgeworfen, weil er in 22 Fällen mit Privatpatienten eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung getroffen und sich verpflichtet hatte, selbst zu operieren oder allenfalls seinen Vertreter einzusetzen. Obwohl dies nicht so geschah, soll er Beträge von 108 000 Euro abgerechnet haben.
Das Landgericht Essen entscheidet voraussichtlich im April über die Anklage gegen Broelsch. Ein Prozess gegen ihn könnte demnach im Frühsommer beginnen.