Essen. Essens Kulturdezernent Al Ghusain will die mit Hakenkreuzen dekorierte Klinik-Kapelle nicht als Denkmal erhalten. Das könne sogar strafbar sein.
Mit klaren Worten nimmt Kulturdezernent Muchtar Al Ghusain zu der mit NS-Symbolen versehenen Krankenhaus-Kapelle in der Evangelischen Huyssens-Stiftung in Huttrop Stellung: „Ich persönlich halte es für unerträglich, einen Gottesdienst zu feiern mit einem Himmel voller Hakenkreuze über mir.“ Tatsächlich sind ins Deckendekor der 1935 errichteten Kapelle Hakenkreuze eingearbeitet. Auch wenn die in ein Muster eingewoben seien, erkenne man sie deutlich. Am Hintergrund könne es keinen Zweifel geben, zumal er auch eine Figur mit einer Art Hitlerbärtchen entdeckt habe, sagt Al Ghusain.
Die Klinik-Leitung hatte Ende 2018 eine umfassende Neugestaltung des fragwürdigen Sakralraumes beschlossen. Dagegen wiederum hatte sich Widerstand geregt: Die Kapelle solle lieber als Geschichtsort erhalten und unter Denkmalschutz gestellt werden, schlug etwa der „Arbeitskreis Essen 2030“ vor. Dem Gedankengang wiederum kann Al Ghusain nichts abgewinnen. „Als eine Art Museum oder Gedenkstätte könnte der Raum nicht mehr als Kirche genutzt werden.“ Zum anderen legt er nahe, dass der Erhalt des Dekors strafwürdig sein könnte: „Bei der Beurteilung der Frage, ob die Kapelle erhalten werden soll, halte ich auch eine Bewertung des Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches für relevant, demzufolge das Verwenden des Hakenkreuzes verboten ist.“
Kapelle könnte unter Denkmalschutz gestellt werden
Den Einwand, dass in der Kapelle nach Kriegsende sieben Jahrzehnte lang weiter Gottesdienste gefeiert wurden, lässt der Dezernent nicht gelten. Es gebe deutschlandweit viele Orte, an denen Relikte aus der NS-Zeit zunächst lange unbeachtet geblieben seien. Wenn man sie dann entdecke, müsse man sich eben Gedanken über den Umgang mit dem belasteten Erbe machen. So sei es mit Kirchenglocken mit eingeprägten Hakenkreuzen geschehen, die im vergangenen Jahr von der Kirche erstmal stillgelegt wurden.
Geht es nach Al Ghusain, sollte sich auch die Kapelle im Huyssens-Stift von ihrem Dekor trennen: „Ich halte die Kapelle in ihrer Qualität für nicht so bedeutend und von ihrer Gesinnung her für unzumutbar.“ Die Leiterin des LVR Amtes für Denkmalpflege, Andrea Pufke, hatte dem Raum dagegen bereits „einen gewissen Denkmalverdacht“ bescheinigt. Ein Denkmal müsse nicht zwangsläufig positiv bewertet werden, sondern könne auch als Zeitzeugnis interessant sein.
„Die Decke kann ja andernorts gezeigt werden“
„Man muss die Decke ja nicht zerstören, sondern kann sie an anderer Stelle zeigen“, hält Al Ghusain dagegen. Wie das Schicksal der Kapelle letztlich aussehe, müssten aber Politik und Verwaltung beantworten. Eine Runde von Experten, die am vergangenen Montag auf Einladung der Huyssens-Stiftung zusammengekommen sei, habe sich noch nicht festgelegt.