Essen. . Seine Wahnvorstellungen befahlen ihm den Tod der Eltern. Jetzt muss der 38-Jährige in die geschlossene Psychiatrie.
- 28-Jähriger hat Vater und Mutter in ihrer Altenessener Wohnung erstochen
- Wegen einer psychischen Erkrankung gilt es zwar als schuldunfähig und war deshalb freizusprechen
- Doch weil er weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit einzustufen ist, muss er in eine Psychiatrie
Der 38-Jährige, der in Altenessen Vater und Mutter erstochen hat, muss auf nicht absehbare Zeit in die Psychiatrie. Der an Wahnvorstellungen leidende Mann gilt wegen seiner Erkrankung zwar als schuldunfähig und war deshalb freizusprechen. Weil er aber weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit einzustufen ist, wies das Essener Schwurgericht ihn am Mittwoch in eine geschlossene Landesklinik ein.
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Richter Andreas Labentz sprach in der Urteilsbegründung von einem „wahren Blutbad“, das der Beschuldigte angerichtet habe. Ohne Vorwarnung war der 38-Jährige am 22. Mai 2017 in der Wohnung am Berthold-Beitz-Boulevard mit einem Küchenmesser zunächst auf seine Mutter, kurz danach auf seinen Vater losgegangen. Anschließend versuchte er, sich mit dem Messer selbst umzubringen, hatte dann aber die Polizei gerufen.
Wahnvorstellungen trieben ihn zur Tat
Wahnvorstellungen, an denen er schon lange leidet, trieben ihn zu den Stichen. Innere Stimmen hatten ihm gesagt, dass seine Eltern an diesem Tag ab zwölf Uhr gefoltert würden. Um ihnen dies zu ersparen, habe er zugestochen. Gegenüber einer Psychiaterin erklärte er die Tat etwas verniedlichend: „Da hat mir mein Gehirn wohl einen Streich gespielt.“
Der Bruder des Angeklagten hatte als Nebenkläger am Prozess teilgenommen. An ihn richtete Richter Labentz die Worte, dass die Eltern angesichts der Stiche nicht lange gelitten hätten. Labentz weiter: „Der Beschuldigte ist nicht kriminell, sondern sehr schwer krank.“
Allerdings gehe das Gericht davon aus, dass die langjährige Drogeneinnahme mit ursächlich für die Wahnvorstellungen sei. Damit sei der 38-Jährige in gewisser Weise doch für die Tat verantwortlich. Labentz: „Und damit wird er leben müssen.“