Gelsenkichen/Essen. . Nur zum Schein hatten die Angeklagten Rumänen beschäftigt, damit diese Sozialleistungen kassieren konnten. Dafür müssen sie ins Gefängnis.
- Gelsenkirchener Angeklagte gründeten mehrere Firmen in Essen nur zum Schein
- Rumänen arbeiteten laut Gewerbeanmeldung im Baugewerbe, Gerüstbau oder Winterdienst
- Finanzieller Schaden, angerichtet zwischen 2014 und 2016: rund eine Million Euro
Zum Schluss hatten sie alle gestanden und den riesigen Sozialhilfebetrug eingeräumt. Nur zum Schein hatten sie in Essen mehrere Firmen gegründet, um rumänische Staatsangehörige zu „beschäftigen“, damit diese Hartz IV oder Wohngeld kassieren konnten. Dafür müssen der Gelsenkirchener Ali K. (51) für fünf Jahre und drei Monate und der Essener Ismail G. (55) für dreieinhalb Jahre in Haft, entschied die XII. Essener Strafkammer am Montag. Ihr Buchhalter, Herbert N. (58) aus Neukirchen-Vluyn, bekam drei Jahre Gefängnis.
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Der finanzielle Schaden, angerichtet zwischen 2014 und 2016, beträgt laut Urteil rund eine Million Euro. Ihren Sitz hatten die Firmen in Essen am Rande der City oder im bürgerlichen Stadtteil Rüttenscheid. Offiziell und laut Gewerbeanmeldung arbeiteten sie im Baugewerbe, im Gerüstbau oder im Winterdienst. Doch das war nur der schöne Schein. Richter Simon Assenmacher in der Urteilsbegründung: „Tatsächlich gab es keine legalen Einkünfte, es fehlte die fachliche Qualifikation. Eine der Firmen hatte nicht einmal ein Bankkonto.“ Spätestens 2014 hätten die beiden Geschäftsführer den Entschluss zur Kriminalität gefasst.
Aufstockungshilfe beantragt
Die Gewinnkalkulation versprach Gewinn. Rumänen, die nach Deutschland kamen, wurden bei einer der Firmen angemeldet. Dafür mussten sie 400 Euro an die Geschäftsführer zahlen. Arbeit bekamen sie nicht, viel Geld auch nicht. Aber die Anmeldung eröffnete ihnen die Möglichkeit, beim Jobcenter Aufstockungshilfe zu beantragen. Auch Wohngeld gab es. Allerdings nicht umsonst. Monatlich mussten sie an die Angeklagten 150 Euro bezahlen, weil diese ihnen die notwendige Lohnabrechnung ausstellten. Auch eine Dienstleistung.
Viele der Rumänen verließen Deutschland auch wieder in Richtung Heimat. Gemeldet waren sie dennoch hier – zum Teil in Schrottimmobilien, die den Angeklagten gehört haben sollen.
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Ausdrücklich lobte Assenmacher die „sorgfältig geführten Ermittlungen des Hauptzollamtes“. Die Fahnder hatten auch herausgefunden, dass die Angeklagten – der eine ohne Schulabschluss, der andere als Bergmann in Frührente – durchaus vermögend waren. Das belegte der Immobilienbesitz in der Türkei.
Ecken streichen als Arbeit
Wenig Verständnis brachte die Kammer für die Versuche einiger Rumänen auf, ihre Tätigkeit zu beschreiben. Zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung hatte nur Ismail G. ein Geständnis abgelegt, die beiden anderen bestritten noch. So hörte das Gericht ganz allgemein, dass die Arbeit aus „nachts Ecken streichen“ oder „Pinsel reinigen“ bestand. Richter Assenmacher: „Absurd.“