Gelsenkirchen/Essen. . Ein 28 Jahre alter Messerstecher hat Menschen in Gelsenkirchener Asylheimen angegriffen. Er gilt weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit.
Der 28 Jahre alte Mohamed L., der in zwei Asylbewerberheimen Menschen mit einem Messer beziehungsweise einer Gabel angegriffen hatte, muss in die geschlossene Psychiatrie, entschied das Essener Schwurgericht. Er gilt weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit, weil er an einer Wahnerkrankung leidet.
Der Tunesier galt in seinem Heim an der Adenauerallee eigentlich als ruhiger Bewohner. Dennoch griff er am 24. Januar 2017 mittags im Speisesaal eine Mitarbeiterin an. Er schlug mit der Faust zu, hielt eine Gabel in der Hand. Die Frau konnte zwar ausweichen, erlitt aber Kratzer an der Wange.
Nach der Tat in der Psychiatrie behandelt
Nachdem er nach dieser Tat wieder einmal in der Psychiatrie behandelt worden war, kam er wieder frei. Aber nur wenige Zeit danach wurde er wieder gewalttätig, diesmal im Asylheim an der Katernberger Straße. Da griff er am 12. Mai einen Mann mit dem Küchenmesser an. Als er gestoppt und ihm das Messer von Umstehenden entrissen wurde, beschwerte er sich: „Ich wollte ihn doch umbringen.“ Auf seiner Flucht wehrte er sich vehement gegen die Polizisten, lieferte sich mit einem von ihnen eine Art „Schwerterkampf“: Mohamed L., mit einem dicken Ast, der Beamte mit einer Schaufel. Letzterer gewann.
Er hört in seiner Wahnerkrankung Stimmen
Strafrechtlich verantwortlich ist der Beschuldigte nicht. Er gilt als schuldunfähig, weil er in seiner Wahnerkrankung Stimmen hört, die ihn steuern und Böses befehlen. Wie lange er in der geschlossenen Psychiatrie bleiben muss, ist aktuell nicht absehbar.