Essen. . 1985 wurde ein Siebenjähriger in Essen-Stadtwald ermordet. Jetzt wirft ein Anwalt den Rechtsmediziner vor, damals unsauber gearbeitet zu haben.

  • Wiederaufnahmeverfahren um Sexualmord an siebenjährigem Jungen im Essener Stadtwald
  • 53-Jähriger saß vielleicht zu Unrecht 30 Jahre lang in der geschlossenen Psychiatrie
  • Anwalt: Rechtsmediziner verschwiegen Messerstiche an der Leiche des ermordeten Jungen

Essener Rechtsmediziner sollen 1985 Messerstiche an der Leiche eines im Schellenberger Wald ermordeten Jungen nicht erkannt und so ermöglicht haben, dass der geistig Behinderte Dirk K., heute 53, 30 Jahre lang zu Unrecht in der geschlossenen Psychiatrie saß. Diesen Vorwurf erhebt der Hamburger Rechtsanwalt Achim Lüdeke, der Dirk K. im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Dortmund verteidigt.

Seit Anfang Mai prüft derzeit die Strafkammer 37 a, ob der Essener damals der Täter war. Das Essener Schwurgericht hatte ihn 1986 so gesehen und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Auf Antrag Lüdekes hatte das Dortmunder Landgericht die Essener Entscheidung Anfang 2016 aufgehoben und Dirk K. freigelassen.

Geständnis später widerrufen

Der sieben Jahre alte Nara Michael S. aus Stadtwald war am 22. April 1985 ermordet worden, einen Tag später fand die Polizei seine Leiche. Am 29. April nahm sie Dirk K. fest, der sich schon früher Kindern in sexueller Absicht genähert haben soll. Er gestand, den Jungen missbraucht und erwürgt zu haben. Dieses Geständnis widerrief er später.

1997 gab es ein weiteres Geständnis von einem jungen Mann aus Stadtwald, das letztlich zur Wiederaufnahme führte. Er hatte erzählt, dass er als 15-Jähriger den Jungen getötet und ihm mit einem Messer in den Hals gestochen habe.

Zweites Geständnis galt als unglaubwürdig

Dieses Geständnis wurde von der Staatsanwaltschaft Essen aber als unglaubwürdig eingestuft. Offenbar, weil die Rechtsmedizin laut Lüdeke keine Stichverletzungen festgestellt hatte. Denn diese hatte Verletzungen am Hals als Bissspuren von wilden Tieren eingestuft, weil die Leiche im Wald gelegen habe.

Dieser junge Mann widerrief sein Geständnis ebenfalls. Anwalt Lüdeke bezeichnete ihn am Mittwoch im Dortmunder Wiederaufnahmeverfahren dennoch als „Alleintäter“. Denn nur er habe gewusst, dass auf den Jungen eingestochen wurde. Lüdeke: „Das ist Täterwissen.“

Bissspuren mit Messerstich verwechselt

Dabei stützt der Verteidiger sich auf ein Gutachten von Klaus Püschel, Leiter des Hamburger Institutes für Rechtsmedizin. Er soll wohl schon bei der Prüfung des Wiederaufnahmeantrages erklärt haben, die von seinen Kollegen als „Bissspuren“ deklarierten Verletzungen seien tatsächlich Messerstiche.

In Rechtsmedizinerkreisen ist Klaus Püschel umstritten, weil er auch im Auftrag von Verteidigern arbeitet. Der Vorwurf lautet, er liefere Gefälligkeitsgutachten ab, damit sie den Mandanten der Anwälte nutzen.

Gericht wies Experten auf Widersprüche hin

So war er 2014 in Dortmund im Prozess um ein totes Kleinkind aufgetreten und hatte sich gegen die vom Gericht bestellten Rechtsmediziner positioniert. Das Gericht hatte ihn allerdings auf Widersprüche hingewiesen.

Im Gespräch mit Journalisten am Rande der aktuellen Verhandlung behauptete Lüdeke am Mittwoch sogar, die Essener Rechtsmedizin habe bewusst die Messerstiche verschwiegen, damit das Geständnis von Dirk K. besser zum Obduktionsergebnis passe. Erst auf Nachfrage rückte er davon ab, sprach nur noch davon, dass eine Manipulation „möglich“ sei.

Richter fand Geständnis authentisch

Am heutigen Donnerstag wird das Landgericht Dortmund die damaligen Rechtsmediziner hören und wohl auch fragen, ob sie Bissspuren mit Stichverletzungen verwechselt haben könnten.

Am Mittwoch hatte es bereits einen weiteren Zeitzeugen befragen können: Amtsrichter Herbert Schmitz. Der heute 68-Jährige hatte damals den Haftbefehl erlassen und erinnert sich noch gut daran, „weil es mein erstes und einziges Tötungsdelikt“ war. Das Geständnis von Dirk K. habe auf ihn „kindlich und authentisch“ gewirkt.