Essen/Gelsenkirchen. Ein 18-Jähriger war an Probesprengungen für den Anschlag auf den Essener Sikh-Tempel beteiligt. Im Berufungssprozess wurde sein Strafmaß erhöht.

  • 18-Jähriger hat an Probesprengungen für den Anschlag auf den Essener Sikh-Tempel teilgenommen
  • Amtsgericht Gelsenkirchen hatte den 18-Jährigen im September zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt
  • Essener Landgericht erhöhte nun das Strafmaß gegen den Gelsenkirchener auf zweieinhalb Jahre Gefängnis

Das Landgericht Essen hat im Berufungsprozess das Strafmaß gegen einen 18 Jahre alten Gelsenkirchener erhöht, der an Probesprengungen für den Anschlag auf den Essener Sikh-Tempel beteiligt war. Er muss jetzt für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, entschied die III. Strafkammer in nichtöffentlicher Sitzung. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte ihn im September lediglich zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, allerdings ohne Bewährung.

Dagegen hatten beide Seiten Berufung eingelegt: Die Staatsanwaltschaft wollte zwei Jahre und neun Monate Haft für den 18-Jährigen, sein Verteidiger Bernd Kachur dagegen Bewährung.

Geheime Briefe an den mutmaßlichen Anführer der Tempelbomber

Der Angeklagte hatte anfangs zum engeren Kern der Tempelbomber gehört, nahm deshalb auch an den zwei Probesprengungen in Gelsenkirchen teil. Einige Zeit vor dem Anschlag auf den Tempel am 16. April geriet er aber in den Hintergrund.

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Seine Erfolgsaussichten für den Berufungsprozess verringerten sich aber deutlich, als im Sommer geheime Briefe gefunden wurden, die er aus der U-Haft an den ebenfalls inhaftierten mutmaßlichen Anführer der Tempelbomber geschrieben hatte. Darin stellte er religiöse Fragen zu weiteren Anschlägen und Morden. Die Briefe zeigten zwar keine konkreten Anschlagspläne, machten aber deutlich, dass der 18-Jährige sich immer noch mit islamistischen Fragen beschäftigt.

Verurteilt wurde er am Donnerstag wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Umgangs mit explosiven Stoffen und Belohnung von Straftaten. Aus der Untersuchugshaft entließ die III. Essener Strafkammer ihn nicht.