Gelsenkirchen/Essen. Landgericht verhandelt Berufung gegen Gelsenkirchener, der zu den Tempelbombern gehören soll. Beide Seiten hatten das erste Urteil nicht akzeptiert.

  • Prozess um Sprengstoffanschlag auf Essener Sikh-Tempel vor dem Landgericht
  • 18-Jähriger soll an Probesprengungen der Gruppe beteiligt gewesen sein
  • Verhandlung gegen mutmaßliche Haupttäter beginnt am 7. Dezember in Essen

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit findet seit Montag der Berufungsprozess am Landgericht Essen gegen einen 18 Jahre alten Gelsenkirchener statt, der zur Gruppe der Tempelbomber gehören soll. Sie soll am 16. April einen Sprengsatz am Eingang eines Sikh-Tempels in Essen gezündet haben, um „die Ungläubigen“ zu schädigen. Die Staatsanwaltschaft unterstellt den Jugendlichen islamistische Motive und Sympathien für den IS. Die für Terrorermittlungen zuständige Bundesanwaltschaft hatte allerdings die Übernahme des Verfahrens abgelehnt.

Der 18-Jährige Gelsenkirchener, der am Montag aus der U-Haft in Saal 386a des Essener Landgerichtes geführt wird, gilt aber auch aus Sicht der Ermittler nicht als Haupttäter. Er soll lediglich Anfang des Jahres an zwei Probesprengungen teilgenommen haben.

Gelsenkirchener wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte ihn im Urteil am 21. September aber verurteilt, weil er der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Umgangs mit explosiven Stoffen und Belohnung von Straftaten schuldig sei. Das Jugendschöffengericht hatte auf zwei Jahre Jugendstrafe erkannt und ausdrücklich eine Bewährung ausgeschlossen. Berufung hatten beide Seiten eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte den 18-Jährigen für zwei Jahre und neun Monate in Haft sehen wollen, Verteidiger Bernd Kachur forderte dagegen eine Bewährungsstrafe.

Am Montag nahm der 18-Jährige vor dem Landgericht Essen ausführlich Stellung zu den Vorwürfen. Wegen seines Alters ohne Öffentlichkeit. Nach WAZ-Informationen betonte er aber, dass er nicht viel von den Probesprengung mitbekommen habe. In der Nähe sei er aber gewesen.

Von den drei mutmaßlichen Haupttätern, denen ab dem 7. Dezember in Essen der Prozess gemacht wird, sagte am Montag ausschließlich Yusuf T. (17) aus. Er soll den 18-Jährigen aber nicht schwerwiegend belastet haben, erfuhr die WAZ. Die beiden anderen Verdächtigen verweigern jede Auskunft.

Angeklagter soll sich bisher nicht vom Islamismus abgekehrt haben

Eine Rolle dürfte in dem Prozess auch spielen, dass dem 18-Jährigen die Verantwortung für Kassiber zugeschrieben wird, die in der Haftanstalt aber gefunden und beschlagnahmt wurden. Darin soll keinerlei Abkehr vom gewaltsamen Islamismus zu erkennen sein. In Münster hatte im Sommer ein weiterer Angeklagter aus diesem Komplex vor Gericht gestanden. Er hatte das dortige Amtsgericht überzeugt, dass er sich vom IS gelöst habe. Damals hatte der Angeklagte Bewährung bekommen.

>> IM HAUPTVERFAHREN DREI ANGEKLAGTE VOR GERICHT

Der Berufungsprozess gegen den 18-jährigen Gelsenkirchener gilt als Auftakt zum Hauptverfahren vor der V. Essener Strafkammer. Dort wird der eigentliche Anschlag auf den Sikh-Tempel verhandelt.

Ab dem 7. Dezember werden sich drei weitere Angeklagte verantworten: Yusuf T. (17) aus Gelsenkirchen, Mohamad B. (16) aus Essen und Tolga I. (17) aus Schermbeck.