Essen. . Hauptverhandlung vor Jugendkammer wird nicht-öffentlich sein. Die drei Angeklagten waren beim Anschlag auf den Sikh-Tempel 16 und 17 Jahre alt.

  • Hauptverhandlung vor der Jugendkammer wird nicht-öffentlich sein.
  • Die drei Angeklagten waren zum Zeitpunkt des Anschlags auf den Sikh-Tempel erst 16 und 17 Jahre alt
  • Die Anklage wirft dem Trio versuchten Mord vor und sieht das Tatmerkmal der Heimtücke

Knapp sechs Monate nach dem Rohrbombenanschlag auf den Sikh-Tempel hat die Jugendkammer des Landgerichts das Hauptverfahren eröffnet. Die nicht-öffentliche Hauptverhandlung gegen die drei Teenager beginnt am 7. Dezember um 9 Uhr. Weitere 21 Termine sind anberaumt.

Anklageschrift wirft Tempelbomber-Trio Heimtücke vor

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Mohammed B. aus Essen und Yusuf T. aus Gelsenkirchen waren zum Zeitpunkt der Tat erst 16 Jahre alt. Der mitangeklagte Tolga I. aus Schermbeck war 17.

Die Staatsanwaltschaft Essen wirft dem Tempelbomber-Trio in der Anklageschrift „versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, das Herbeiführen einer Explosion und gemeinschädliche Sachbeschädigung“ vor. Als Mordmerkmale nennt die Anklage „Heimtücke“ und „niedrige Beweggründe“.

Die Angeklagten kommen alle aus der Salafisten-Szene

Die Tat: Mohammed B. und Yusuf T. sollen am 16. April, einem Samstagnachmittag, einen mit Sprengstoff gefüllten Feuerlöscher am Eingang des Gebetshauses auf der Bersonstraße gezündet haben. Tolga I. soll an der Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein.

Ein Priester der Sikh-Gemeinde, die gerade eine Hochzeit feierte, soll durch die Explosion Brandverletzungen und einen Knochenbruch am Fuß erlitten haben. Zwei weitere Gemeindemitglieder zogen sich Schnittwunden zu. Die Chemikalien für den Sprengstoff soll Yusuf T. bei einem Internet-Versand bestellt haben.

Kennengelernt hatten sich die Angeklagten - allesamt Salafisten – über soziale Netzwerke. In einer Whatsapp-Gruppe sollen sie mit anderen Jugendlichen geplant haben, „Kuffr“ – Ungläubige – zu töten.