Gelsenkirchen. . Ein 18-Jähriger, der an den Vorbereitungen für den Anschlag auf den Essener Sikh-Tempel beteiligt war, soll ins Gefängnis. Bewährung bekam er nicht.

Ein 18-jähriger Gelsenkirchener soll zwei Jahre in Haft, weil er an den Vorbereitungen des Anschlags auf den Essener Sikh-Tempel beteiligt war. Er bleibt vorerst in U-Haft, entschied das Jugendschöffengericht Gelsenkirchen in nichtöffentlicher Sitzung.

Die Hauptangeklagten für den Sprengstoffanschlag, drei islamistisch geprägte 16- bis 17-Jährige aus Essen, Gelsenkirchen und Schermbeck, müssen sich ab dem 7. Dezember vor dem Landgericht Essen verantworten. Bei der Explosion am 16. April war der Priester der Gemeinde schwer verletzt worden. Das Trio war über Chat-Gruppen mit anderen Jugendlichen verbunden, die auch angeklagt wurden. So verurteilte das Amtsgericht Münster am 29. Juli einen 20-Jährigen, der an einer Probesprengung teilgenommen hatte, zu einer Bewährungsstrafe.

Das Verfahren gegen den Gelsenkirchener, der an zwei Probesprengungen beteiligt war, lief vor zwei Wochen – unbemerkt von den Medien. Eine Bewährung, die Verteidiger Bernd Kachur beantragt hatte, gewährte das Amtsgericht Gelsenkirchen nicht. Es blieb aber auch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und neun Monate Haft wollte. Beide haben Berufung eingelegt. Verurteilt wurde der 18-Jährige wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Umgangs mit explosiven Stoffen und Belohnung von Straftaten.