Essen. . Gestochen scharfe Bilder einer neuen Evag-Überwachungskamera überführten den Angeklagten Dominik R., der einen Behinderten im U-Bahnhof „Berliner Platz“ brutal attackiert hatte.

  • U-Bahn-Schläger Dominik R. (21) zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt
  • Immer wieder schlug er im Oktober auf der Treppe des U-Bahnhofes "Berliner Platz" auf Behinderten ein
  • Ohne die Bilder der neuen Evag-Kamera hätte es auch keinen Beweis für die Gewalt gegeben

Nach dem Urteil ließ Dominik R. ein wenig von seiner Impulsivität aufblitzen. Der 21-Jährige rannte aus dem Saal heraus, wutverzerrt wirkte sein Gesicht. Einen geistig behinderten Mann hatte er im Essener U-Bahnhof „Berliner Platz“ überfallen. Dafür gab es zwei Jahre Haft – ohne Bewährung.

„Sie hatten beide Glück“, sprach Richterin Julia Wennekamp die geringen Verletzungen des Opfers an. Denn was die XVII. Essener Strafkammer zuvor auf den Videos der Überwachungskameras gesehen hatte, zeugte von einer ungezügelten Brutalität des Angeklagten. Immer wieder schlug er am 17. Oktober gegen sechs Uhr morgens auf der Treppe des U-Bahnhofes in der Innenstadt auf sein 22 Jahre altes Opfer ein. In Kung-Fu-Manier trat er auf ihn ein, rammte ihm auch das Knie gegen den Kopf. Doch der 22-Jährige wehrte sich erfolgreich, so dass Dominik R. schließlich von ihm abließ.

Überwachungskameras lieferten Bilder

Mit dieser Aufnahme, auf der Dominik R. während der Fahndung ungepixelt zu sehen war, fahndete die Polizei nach dem Täter.
Mit dieser Aufnahme, auf der Dominik R. während der Fahndung ungepixelt zu sehen war, fahndete die Polizei nach dem Täter. © Polizei Essen

Dass die Justiz den Arbeitslosen verurteilen konnte, hat sie den Videos zu verdanken. Kurz zuvor hatte die Evag als Betreiber der U-Bahn neue Überwachungskameras eingebaut. Sie lieferten aus mehreren Perspektiven gestochen scharfe Bilder. „Wir haben die Aufnahmen veröffentlicht“, erzählt ein Beamter der Kripo, „und dadurch sehr viele Hinweise erhalten“. Schließlich habe der Angeklagte sich selbst gestellt.

Ohne die Bilder hätte es auch keinen Beweis für die Gewalt gegeben. Denn das Opfer bemühte sich zwar um eine ordentliche Aussage, bei Details hatte der 22-Jährige aber Schwierigkeiten. Er neigte dazu, mit seinen Antworten die Erwartungen der Fragenden zu erfüllen.

Für Raub fehlt der Beweis

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So gab es für den ebenfalls angeklagten Raub keine Beweise. Es blieb unsicher, ob der Angeklagte wirklich Geld gefordert hatte, wie es das Opfer mal gesagt hatte. Das Video half bei dieser Frage nicht.

Der Angeklagte selbst hatte angegeben, an die Tat keine Erinnerung zu haben. Nach einem Discothekenbesuch sei er „ziemlich“ betrunken“ gewesen. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass er einen anderen Menschen ausraube. Das habe er nicht nötig, sagt Dominik R., der neben Hartz IV noch 160 Euro im Monat als Übungsleiter für einen Sportverein kassiert.

Aus seinem Leben hat er bislang wenig gemacht. Aus einem schwierigen Elternhaus stammt er, lebte in Heimen und kam auf Schulen für schwer erziehbare Kinder, wie er es ausdrückt. Alkohol ist sein Problem. Das will die Kammer jetzt angehen. Sie wies ihn zur Haftverbüßung in eine Entziehungsanstalt ein.