Gelsenkirchen. Vier Gelsenkirchenern wurde vorgeworfen, eine damals 15-Jährige vergewaltigt zu haben. Da ihre Aussage widersprüchlich war, gab es Freispruch.
Mit Freispruch endete der Prozess gegen vier junge Gelsenkirchener, denen die Anklage die Vergewaltigung einer 15-Jährigen vorgeworfen hatte. Am Ende war die Aussage der heute 17 Jahre alten Gelsenkirchenerin laut Urteil der V. Essener Jugendschutzkammer aber zu widersprüchlich. Deshalb sprach sie alle vier Angeklagten, 18 bis 22 Jahre alt, aus Mangel an Beweisen frei.
Vier Tage lang hatte das Gericht versucht, die zwei Jahre zurückliegenden Vorwürfe der jungen Frau zu überprüfen. Das gelang nicht.
Anklage spricht von sexuellen Handlungen, teils mit Gewalt
Laut Anklage sollen am 2. März 2014 zunächst zwei der vier Angeklagten die 15-Jährige zu sexuellen Handlungen bewegt haben, teils mit Gewalt. Dabei sei die Tat von einem der Männer mit dem Video gefilmt worden. Am nächsten Tag soll die 15-Jährige dann in der Hoffnung, das Video werde gelöscht, in die Wohnung am Rand der Stadt zurückgekehrt sein. Dort sei sie überraschend auf die beiden anderen Angeklagten gestoßen, die sie dann vergewaltigt hätten. Auch ein Messer sei im Spiel gewesen.
Ob das stimmt oder die sexuellen Handlungen einvernehmlich waren, konnte das Gericht nicht entscheiden. Anzeige hatte die 15-Jährige damals nicht erstattet. Bekannt geworden waren die sexuellen Handlungen erst, als das Video auf dem sozialen Netzwerk Facebook kursierte. Die Angeklagten hatten ihre Schuld stets bestritten. Im Prozess hatte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt.