Essen. . Fahndungserfolg für die Polizei Essen und auch für Tausende Facebook-Nutzer: Der brutale U-Bahn-Schläger, nach dem seit Mittwoch öffentlich gefahndet wurde, hat sich gestellt.
Fahndungserfolg für die Polizei Essen und auch für Tausende Facebook-Nutzer: Der junge Räuber, der sein Opfer im U-Bahnhof "Berliner Platz" mit Schlägen und Tritten ins Gesicht traktierte, hat sich gestellt. Am Mittwochabend, gegen 18.35 Uhr, hat der 21 Jahre alte Essener von Horst aus die 110 gewählt und sich als der gesuchte Täter zu erkennen gegeben.
Die Fahnder hatten erst am Mittwochmittag Aufnahmen einer Überwachungskamera veröffentlicht, die den äußerst brutalen Angriff vom 17. Oktober zeigen. Allein der Facebook-Post der WAZ-Lokalredaktion Essen mit Fahndungsvideo und -fotos wurde auf Facebook bislang über 3600 Mal geteilt. "Da ist ein mächtiger Ruck durch die Öffentlichkeit gegangen", sagt Polizeisprecher Marco Ueberbach. "Das Video und die Fotos wurden binnen kurzer Zeit überall in den sozialen Netzwerken verbreitet. Diesen öffentlichen Druck hat auch der Täter gespürt. Er hat gewusst, dass er nicht mehr vor die Tür gehen kann, ohne erkannt zu werden." Ausdrücklich bedankt sich die Polizei Essen darum auch bei den Nutzern, die "dazu beigetragen haben, dass dieser Druck entsteht", so Ueberbach.
U-Bahn-Schläger wurde von neuer EVAG-Kamera gefilmt
Gefilmt wurde der Schläger von einer Kamera der Essener Verkehrs-AG. Diese gehört zu den 280 zusätzlichen Geräten, die die EVAG zwischen 2013 und 2015 zuvor nicht überwachten Bereichen abseits der Gleise installiert hat. Insgesamt investiert die EVAG 2,2 Millionen Euro in Kameras, ein neues intelligentes Aufzeichnungskonzept und Software. „An dieser Stelle wäre die Tat früher nicht aufgezeichnet worden“, erklärt EVAG-Sprecher Nils Hoffmann. Und ältere Modelle „hätten nicht Aufnahmen in solcher Qualität liefern können.“
Der 21-Jährige hatte der Leitstelle am Mittwochabend seinen Aufenthaltsort in Essen-Horst verraten. Dort nahmen ihn Streifenpolizisten der City-Wache kurze Zeit später fest. Ueberbach bestätigt, dass er in der Vergangenheit bereits straffällig geworden war, auch wegen einer Körperverletzung. Durch schwere Gewalttaten sei er der Polizei allerdings bislang nicht aufgefallen, so Ueberbach: "Er ist kein Intensivtäter."
Die Nacht auf Donnerstag verbrachte der Mann, der so schockierend aggressiv und hemmungslos auf sein Opfer eingeschlagen und -getreten hatte, im Polizeigewahrsam. Noch am Donnerstag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden. Anscheinend sehen die Ermittler eine Fluchtgefahr.
Am Donnerstagmorgen wird er vernommen, so Ueberbach. Der Tatvorwurf: versuchter Raub. Denn erbeuten konnte der kurz geschorene Schläger nichts: Sein Opfer, ein 22-Jähriger, hatte sich an jenem frühen Samstagmorgen im U-Bahnhof so lange tapfer gewehrt, bis der Angreifer von ihm abließ.
Erfolgreiche Facebook-Foto-Fahndungen
Bei der Fahndung nach jungen Tätern war auch die Polizei Essen mit der Veröffentlichung von Fotos schon häufiger erfolgreich. Zwei Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit, bei denen Fahndungsfotos über Medien in den sozialen Netzwerken verbreitet wurden: Im September erst stellte sich eine damals 18-Jährige aus Bottrop, die einen jungen Mann in einem Bus traktiert hatte. Identifizieren und finden konnten die Ermittler nach einer Öffentlichkeitsfahndung auch einen Mann, der beteiligt gewesen sein soll, als Männer vor der Diskothek Adiamo in der Innenstadt drei Frau und deren Begleiter angriffen und dabei auch Glasflaschen einsetzten.
Wann die Polizei Fotos von Beschuldigten zur Fahndung veröffentlichen darf:
Wann die Polizei Fotos von Beschuldigten zur Fahndung veröffentlichen darf
Auf Verdacht allein darf die Polizei Fotos von Beschuldigten nicht veröffentlichen. Die Voraussetzungen beschreibt Paragraph 131b der Strafprozeßordnung (StPO):
"(1) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
(2) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Zeugen und Hinweise auf das der Veröffentlichung zugrunde liegende Strafverfahren sind auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere die Feststellung der Identität des Zeugen, auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2Die Veröffentlichung muss erkennbar machen, dass die abgebildete Person nicht Beschuldigter ist."
Amtsgericht entscheidet über Öffentlichkeitsfahndung
Es müssen also nicht zwangsweise bereits alle Ermittlungsansätze gescheitert sein. Damit die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten nicht verletzt werden, "brauchen wir immer eine richterliche Anordnung", erklärt die Essener Oberstaatsanwältin Anette Milk. Bei Gefahr im Verzug könnten die Veröffentlichung auch Staatsanwälte anordnen, das aber komme fast nie vor, da auch Richter im Notfall immer erreichbar seien, so Milk.
Wie viel Zeit zwischen Tat und Öffentlichkeitsfahndung vergeht, hängt vom Verlauf der Ermittlungen und von der Dringlichkeit ab. Bei Kapitalverbrechen und wenn eine Gefahr vom Gesuchten ausgeht, können Aufnahmen praktisch sofort veröffentlicht werden. Delikte wie Raub, Einbruch oder Diebstahl werden von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten entsprechend nicht mit höchster Priorität bearbeitet. Das Prozedere beschreibt Annette Milk so: Die Ermittler der Polizei bringen eine Akte zur Staatsanwaltschaft, die im zweiten Schritt prüft, ob die Voraussetzung für eine Öffentlichkeitsfahndung erfüllt sind. "Wenn dies der Fall ist", so Milk, "beantragen wir die Öffentlichkeitsfahndung beim Amtsgericht." Dann entscheiden die Richter, informieren die Staatsanwaltschaft, die wiederum die ermittelnde Polizeibehörden informiert.
Bis es soweit ist, können einige Wochen, bei kleineren Delikten auch Monate vergehen: "Wenn es um Leib und Leben geht, werden die Akten auch von Hand zu Hand weitergereicht, damit es schnell geht", erklärt Milk. "Aber diesen Aufwand können wir nicht bei jedem Scheckkartenbetrüger betreiben." Dafür sei die Zahl der Fälle zu groß.
Nach diesen Beschuldigten fahndet die Polizei Essen noch mit Fotos
Nach diesen Beschuldigten fahndet die Polizei Essen – zum Beispiel – noch öffentlich. Hinzu kommen zahlreiche Fälle von EC-Karten-Dieben, die Geld abgehoben haben. Die Fahndungsaufrufe und -fotos veröffentlicht die Polizei Essen auf ihrer Seite im Presseportal: