Essen. Das Gericht hatte Bedenken, einen Angeklagten als Räuber zu sehen. Der verwirrte Mann hatte bei seiner Attacke immer „Gib mir mein Geld“ gerufen.

  • 36-Jähriger wurde vom Vorwurf des Raubversuchs und der Körperverletzung freigesprochen
  • Laut Anklage soll er versucht haben, einen 49-Jährigen und eine 41-Jährige auszurauben
  • Angeklagtem konnte bei Attacken auf Altendorfer Straße keine böse Absicht nachweisen werden

Der Angeklagte hatte sich als Opfer sehen wollen. Soweit folgte ihm die VII. Strafkammer nicht. Allerdings konnte sie dem 36-Jährigen bei seinen Attacken gegen zwei Menschen auf der Altendorfer Straße keine böse Absicht nachweisen und sprach ihn vom Vorwurf des Raubversuchs und der Körperverletzung frei.

Laut Anklage hatte er am frühen Morgen des 29. November einen 49-Jährigen überfallen. Er soll ihm ins Gesicht geschlagen und Geld gefordert haben. Wegen der Gegenwehr des Mannes hätte der Angeklagte aber von ihm abgelassen. Kurz danach soll er ein zweites Opfer ausgemacht haben: eine 41 Jahre alte Frau auf dem Weg zur Arbeit.

Schlag ins Gesicht

Sie soll er von hinten mit ihrem eigenen Halstuch gewürgt haben. Unvermittelt hätte er aber von ihr abgelassen, so dass sie sich in ein Restaurant retten und die Polizei informieren konnte. Er selbst hatte angegeben, dass der 49-Jährige Drogen von ihm gewollt und ihn beklaut habe. An den Angriff auf die Frau wollte er keine Erinnerung haben.

Zeugen, die den Anfang der Auseinandersetzung mit dem Mann beobachtet hatten, gab es nicht. Andere, die den Streit später bemerkten, sprachen davon, dass der Angeklagte verwirrt gewirkt hätte. Offenbar hatte er, auch bei der Frau, mehrfach gerufen: „Gib mir mein Geld, gib mir mein Geld!“ So reden Räuber selten.

Vor diesem Hintergrund wollte die Kammer nicht ausschließen, dass der zur Tatzeit wohl stark alkoholisierte Angeklagte meinte, tatsächlich sein Geld zurückzufordern. Die Schläge gegen den 49-Jährige müsse man dann als Notwehr werten. Und bei der Frau sei nicht auszuschließen, dass er sie fälschlich für den 49-Jährigen gehalten habe. Mit dem Freispruch folgte die Kammer Staatsanwaltschaft und Verteidigung.