Essen. . Sechs Anzeigen stellten Flüchtlinge aus dem Essener Opti-Park gegen das Wachpersonal. Drei Fälle hat die Staatsanwaltschaft jetzt eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat drei Verfahren nach Anzeigen von Bewohnern aus der Flüchtlingsunterkunft im Essener Opti-Park eingestellt. Dort hatten im vergangenen September insgesamt sechs Bewohner Anzeige erstattet, da es nach ihren Angaben zu Übergriffen des Wachdienstes gekommen sein soll.
In einem Fall erklärte eine Frau, von einem Mitarbeiter mit einer Tür verletzt worden zu sein. Dieses Verfahren ist laut Oberstaatsanwältin Anette Milk eingestellt worden, da Aussage gegen Aussage stand. Im Zweifel werde dann für den Beschuldigten entschieden.
Drei Verfahren noch offen
Ein weitere Bewohner hatte zur Anzeige gebracht, von einem Securitymitarbeiter genötigt worden zu sein, indem er gesagt haben soll: Der Bewohner werde abgeschoben, wenn er zur Polizei gehe. Tatsächlich, so Milk, habe es sich um ein Missverständnis gehandelt, dass offenbar wegen der Sprachdefizite entstand. Denn genau dieser Mitarbeiter habe die Polizei selbst auf die Situation im Opti-Park aufmerksam gemacht. Dort gab es auch Beschwerden wegen Hygienemängeln und zu wenig Nahrung.
Auch interessant
Beim derzeit dritten eingestellten Verfahren wegen Körperverletzung ergaben die Ermittlungen, dass der Beschuldigte zur angegebenen Tatzeit nicht im Dienst gewesen ist, sagt Milk. Die drei noch offene Verfahren, bei denen es ebenfalls um Körperverletzung geht, werde die Staatsanwaltschaft nun zügig abschließen.