Essen. . Gehbehinderte mit motorbetriebenen Wägelchen werden von der Essener Verkehrs-AG ab sofort nicht mehr befördert. Das Nahverkehrsunternehmen folgt damit dem Beispiel anderer Verkehrsunternehmen an Rhein und Ruhr. Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter spricht von Ausgrenzung.

Die Essener Verkehrs-AG (Evag) verbannt so genannte Elektro-Scooter aus Bussen und Bahnen. Gehbehinderte, die mit einem solche Wägelchen unterwegs sind, werden ab sofort nicht mehr mitgenommen. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Rollatoren bleiben von diesem Verbot ausdrücklich ausgenommen, betont die Evag. Sie werden „selbstverständlich weiterhin befördert“.

Elektro-Scooter - das sind motorbetriebene Gehhilfen, in der Regel ausgestattet mit vier kleinen Rädern, einem Sitz und einer Lenkstange mit einem Einkaufskorb davor. Sie sind nicht zu verwechseln mit deutlich schweren Elektro-Rollstühlen, die mehrere hundert Kilo auf die Waage bringen.

E-Scooter sind laut Gutachten ein Sicherheitsrisiko

Allein Elektro-Scooter sind nun in Bussen und Bahnen nicht mehr erwünscht. Die Evag folgt damit dem Beispiel anderer Verkehrsunternehmen an Rhein und Ruhr und begründet das Verbot wie diese mit einem Gutachten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dieser kommt in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass in Fahrzeugen abgestellte E-Scooter ein Sicherheitsrisiko darstellen, besonders beim Bremsen und Anfahren. Mit einer Länge von bis zu 1,60 Meter seien Elektro-Scooter in den Fahrzeugen aufgrund ihres – im Vergleich zu einem Rollstuhl – größeren Wendekreises schwer zu manövrieren. Halteplätze, die der Gesetzgeber für den Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreibt, seien deshalb für Scooter nicht zu erreichen. In der Regel würden die Elektrowägelchen in Fahrtrichtung geparkt. Wörtlich heißt es in der Studie: „Durch ein Kippen oder Rutschen eines Elektromobils können Dritte oder auch die Nutzer selbst gefährdet werden“.

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Dass es sich dabei nicht um bloße Theorie handelt, belegt folgender Vorfall, der sich Anfang Dezember in einem Bus der Linie 166 ereignete: Als der Fahrer auf dem Weg zur Haltestelle Rathaus die Kurve an der Steeler Straße/Varnhorstkreisel passierte, kippte ein im Fahrzeug abgestellter Scooter um. Auch der Fahrgast stürzte zu Boden, ohne sich dabei glücklicherweise schwer zu verletzten. „Ein Krankenwagen wurde abgelehnt“, heißt es im Unfallbericht.

Die Evag verweist nun auf ihre Allgemeinen Beförderungsbedingungen: Dinge dürfen nur dann befördert werden, wenn dadurch Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet werden.

Reinhard Osterfeld, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen, räumt ein, dass Elektro-Scooter in Bussen und Bahnen sehr wohl eine Verletzungsgefahr darstellen können. Dennoch sei es sehr bedauerlich, dass die Evag zu einem Verbot greift. „Eine Ausgrenzung ist es in jedem Fall“, so Osterfeld. Denn wer einen E-Scooter nutze, sei auch darauf angewiesen, und habe keine Alternative.