Essen. . Ein Entwurf des Justizministeriums sieht vor, dass in die Gefängnisse künftig keine Pakete mit „Nahrungs- und Genussmitteln“ geliefert werden dürfen.
17 Jahre hat er getrommelt für eine Aktion, die nicht überall auf Sympathien stieß. Um Weihnachtspäckchen für Gefangene bat Rechtsanwalt Volker Schröder, „weil auch die Inhaftierten ohne Angehörige ein wenig vom Weihnachtsgedanken spüren sollen“. Jetzt stoppt NRW-Justizminister Thomas Kutschaty diese Aktion.
Nicht nur zur Weihnachtszeit. Der Entwurf des Ministeriums zu einem neuen Strafvollzuggesetz sieht vor, dass in die Gefängnisse des Landes künftig keine Pakete mit „Nahrungs- und Genussmitteln“ geliefert werden.
Päckchen laut Justizministerium nicht mehr zeitgemäß
„Ich finde das schade“, sagt Strafverteidiger Volker Schröder, „meine Aktion hat all die Jahre gezeigt, dass die Gefangenen sich über die Päckchen gefreut haben“. Übergeben hat er die Spenden immer über die Gefängnisseelsorger in Essen und Gelsenkirchen, so dass den Häftlingen nicht bekannt wurde, dass sie von seiner Sammelaktion profitieren. „Es geht um Strafgefangene, die keinen Kontakt zur Außenwelt besitzen und/oder mittellos sind“, betont er.
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Gefährlich sind die Inhalte der Weihnachtspäckchen nicht. Tabak gehört hinein, Kaffee, Gouda, Tee, Weihnachtsgebäck, Zucker, Schokolade, Salami und Lebkuchen. Wer kein Paket packen will, kann auch 25 Euro spenden, die an die Gefängnisseelsorger weitergeleitet werden
Päckchen seien nicht mehr zeitgemäß, behauptet dagegen Detlef Feige, Sprecher des NRW-Justizministeriums: „Das hat sich überholt.“ Schließlich sei ja auch ein Einkauf im JVA-Laden möglich. Die Gefangenen könnten sich Geld schicken lassen und zweckbestimmt Nahrungs- und Genussmittel einkaufen.
Erhöhter Sicherheitsaufwand bei Päckchen
Die geplante Vorschrift begründet Detlef Feige auch mit dem erhöhten Sicherheitsaufwand: „Es gibt ja immer den Versuch, über Päckchen Drogen ins Gefängnis zu schmuggeln.“ Gerade zu Weihnachten seien die Kontrollen dann aufwendiger. Feige meint, dass Gefangene lieber selbst einkaufen, weil ihnen die Auswahl der Angehörigen nicht so gefielen: „Die sagen, uns kommen die Brüsseler Pralinen schon aus den Ohren raus.“
Dass das Ministerium durch reduzierte Paketkontrollen Personal einspare, sieht Feige nicht: „Das sind ja Beamte, die können nicht entlassen werden.“
Strafverteidiger Volker Schröder teilt diese Argumentation nicht. „Nach wie vor freut sich jeder Gefangene über Süßigkeiten oder auch Tabak.“ Er sieht weiterhin Personalentlastung, also Einsparungen, als Hauptgrund für die Reform. „Letztendlich“, so glaubt er, „begünstigt diese Entscheidung die sehr viel teureren Knast-Läden“.