Essen. . Nachdem eine 54-Jährige am Freitag tot in einer Badewanne in Frohnhausen gefunden wurde, wird der Verdächtige weiter vernommen. Es handelt sich um den Partner (35) des Opfers. Er streitet die Tat ab. Die Polizei wertet weiter Spuren aus - etwa Blut im Badezimmer. Die Beamten ermitteln auch am Arbeitsplatz der Frau, einem Tantra-Salon.
Nach dem Fund einer toten Frau (54) in Essen-Frohnhausen an der Sybelstraße am vergangenen Freitag laufen die Vernehmungen des Tatverdächtigen weiter. Bei dem 35-Jährigen, der sich seit Sonntag in Untersuchungshaft befindet, handelt es sich um den Lebengefährten der Getöteten, das teilte die Polizei jetzt mit.
Wie die Polizei zudem bestätigte laufen die Ermittlungen inzwischen nicht ausschließlich in der Wohnung des Opfers, wo sie in der Badewanne gefunden worden war. Die Ermittler sind derzeit auch in ihrem Rüttenscheider Massage-Salon vor Ort, um mögliche Spuren zu sichern. Denn das berufliche Umfeld der 54-Jährigen rückt nach dem Tötungsdelikt ebenso ins Blickfeld der Polizeibeamten. Das Opfer soll als Tantra-Masseurin gearbeitet und einen eigenen Salon geführt haben.
Frau lag tot in der Badewanne
Gefunden hatte ihre Leiche am Freitag der Ehemann, von dem sie allerdings getrennt lebte und auch getrennt war. Er kam zu Besuch und machte die grausige Entdeckung, denn seine Frau lag tot in der Badewanne.
In der Frohnhauser Wohnung werden laut Polizei die Spuren derzeit weiterhin gesichert und ausgewertet, dazu gehören auch Blutspuren in der Badewanne. Wie das Opfer getötet wurde, dazu äußern sich die Beamten derzeit weiterhin nicht.
Wohnungslose Mann geriet ins Visier
Fest steht, dass Ermittlungen im näheren Umfeld sehr schnell zu dem Verdächtigten führten. Der wohnungslose Mann befand sich in Coesfeld und geriet ins Visier, weil er sich bei der Befragung in Widersprüche verstrickt hatte.
„Er bestreitet die Tat weiterhin“, sagt Polizei-Sprecher Lars Lindemann. Inzwischen lasse er sich von einem Anwalt verteten. Offenbar hat der 35-Jährige die Polizei auf eine falsche Spur führen wollen, indem er die Tat habe nach einem Suizid aussehen lassen wollen. Den Ermittlern vor Ort sei aber wegen der Spurenlage schnell klar gewesen, dass eine Selbsttötung höchst unwahrscheinlich sei. Die Obduktion bestätigte, dass es sich um ein Gewaltverbrechen handelt.
Ehemann galt nicht als tatverdächtig
Der Ehemann, der sogleich vernommen worden ist, galt nicht als tatverdächtig. Ungewöhnlich war bei dem Tötungsdelikt, dass die Polizei zunächst die vollständige Adresse des Opfers veröffentlicht hatte. Hintergrund war, dass es zu dem Zeitpunkt keine Spur zu dem Täter gab und die Polizei Zeugen suchte.