Duisburg. . In Duisburg-Bergheim stehen insbesondere am Haus In den Peschen viele Autos mit Nummernschildern aus diversen EU-Ländern. Dabei gehört das Gros der Hochhaus-Bewohner doch zur Volksgruppe der Roma, müsste demnach mit Kennzeichen aus Bulgarien oder Rumänien unterwegs sein. Fragen und Antworten.

Der eine oder andere Bergheimer mag sich vorkommen wie im Urlaub in England, Frankreich oder Spanien. Stehen doch insbesondere am Haus In den Peschen viele Wagen, die in den genannten EU-Ländern zugelassen sind. Dabei gehört das Gros der Bewohner des Hochhauses zur Volksgruppe der Roma, müsste demnach mit Nummernschildern aus Bulgarien oder Rumänien unterwegs sein. Ein Problem? Fragen und Antworten.

1. Warum sind so viele der Wagen eben nicht in den Herkunftsländern der Bewohner, Rumänien oder Bulgarien, zugelassen, sondern in anderen EU-Ländern?

Dass die Roma direkt aus ihren Heimatorten nach Duisburg kommen, ist ein Irrglaube“, sagt Eduard Pusic, Projektleiter vom Verein ZOF, der sich am Haus In den Peschen federführend um die Integration der Bewohner kümmert. Viele Roma könne man in Sachen Sesshaftigkeit nicht etwa mit Deutschen vergleichen. „Sie haben oft lange Wege durch Europa hinter sich, bevor sie hier einziehen. Und es bleiben bei Weitem nicht alle hier.“ So soll laut Stadtverwaltung rund ein Drittel der europäischen Roma stetig auf Reisen sein.

2. Ist es überhaupt rechtens, mit einem ausländischen Kennzeichen hier über längere Zeit herumzufahren?

„In der EU herrscht Freizügigkeit, das heißt, ich kann mein Auto mit ins Ausland nehmen und es dort bis zu 180 Tage fahren. In Deutschland hat man eben diese 180 Tage Zeit und muss dann zur Ummeldung“, sagt Daniela Krasch von der Duisburger Polizei. Habe aber ein rumänischer oder bulgarischer Roma einen zweiten Wohnsitz etwa in England, müsse er seinen Wagen nicht ummelden.

Rund um das Haus In den Peschen parken viele Autos mit Kennzeichen aus Spanien, Frankreich oder Großbritannien. Hat ein rumänischer oder bulgarischer Roma einen zweiten Wohnsitz etwa in England, muss er seinen Wagen nicht ummelden, sagt die Polizeisprecherin.
Rund um das Haus In den Peschen parken viele Autos mit Kennzeichen aus Spanien, Frankreich oder Großbritannien. Hat ein rumänischer oder bulgarischer Roma einen zweiten Wohnsitz etwa in England, muss er seinen Wagen nicht ummelden, sagt die Polizeisprecherin. © Michael Dahlke

3. Wie sieht es aus mit dem Versicherungsschutz?

„Die sogenannte grüne Versicherungskarte gibt es nicht mehr“, erklärt Stephan Schweda, Sprecher beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Ein sogenanntes Kennzeichenabkommen habe diese grüne Karte abgelöst. Das heißt, wer ein Kennzeichen eines EU-Staates am Auto hat, sprich, es in der EU oder einigen angrenzenden Staaten angemeldet hat, ist zwangsweise haftpflichtversichert.

4. Gibt es vermehrt Betrügereien im Bereich der Auto-Haftpflichtversicherung mit Wagen aus dem Ausland?

„Ein eindeutiges ,Nein’“, sagt der Versicherungsexperte Schweda. Die Zahl der auf deutschen Straßen herumfahrenden unversicherten Autos sei extrem niedrig, liege im Bereich von weit unter einem Prozent. Es seien absolute Ausnahmen. Von solchen Ausnahmen berichtet Eduard Pusic. Bei ZOF meldeten sich hin und wieder Menschen aus dem Umfeld der Adresse In den Peschen, die Probleme mit ihrer Autoversicherung hätten, etwa nach Unfällen. Die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Autos aus dem Ausland ist laut Versicherungsverband und auch laut Duisburger Polizei nicht signifikant gestiegen. Das gelte auch für Unfälle mit Rechtslenkern aus Großbritannien.

Meldevorschriften behindern Ermittlung bei Unfallfluchten 

5. Apropos Unfälle, was ist bei einem Unfall mit einem Unfallgegner mit einem im Ausland angemeldetem Fahrzeug zu tun?

„Wir nehmen den Unfall auf, geht dieser ohne Personenschaden ab, ist alles andere dann Sache der Versicherung“, erklärt Polizeisprecherin Daniela Krasch. Bei einer Unfallflucht versuchen Stadt und Polizei den Halter zu ermitteln, was aufgrund verschiedener Meldevorschriften in den EU-Ländern nicht immer ganz einfach sei. Ist der Halter dann ermittelt und es bestehe kein Versicherungsschutz, so werde der Wagen stillgelegt, heißt es aus dem Rathaus.

6. Bleibe ich womöglich auf meinem Schaden sitzen, wenn mein Unfallgegner nicht versichert ist, unabhängig, ob Ausländer oder nicht?

„In solchen Fällen kann man sich an den Verein Verkehrsunfallhilfe wenden“, sagt Krasch. Der einst von den Kfz-Versicherungen ins Leben gerufene Verein kümmert sich grob zusammengefasst mit diversen Fonds um Unfallopfer, bei denen der Verursacher unbekannt ist. Das tut die Unfallhilfe in der Regel dann, wenn Personenschaden entstanden ist und nicht bei Parkremplern.

7. Werden in Duisburg Autos mit ausländischen Kennzeichen besonders häufig kontrolliert?

Polizei wie das Ordnungsamt achten laut eigener Aussage gezielt auf Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Das Straßenverkehrsamt würde den Fahrzeugverantwortlichen ermitteln, ist dieser hier gemeldet, erhalte er dann eine Aufforderung zur Ummeldung des Fahrzeugs. „Bei der Kontrolle ist für uns wichtig, dass das Auto verkehrssicher ist und dass der Fahrer einen Führerschein hat“, heißt es von der Polizei.